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Im deutschen Reich · 1910-02-01 · Heft 2 (Februar 1910) · p. 104

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 2 (Februar 1910)
Article
Potsdam
Date
1910-02-01
Page
104 (sequence 5)
Language
German
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104- Jm deutschen Reich. und unvorteilhaft wirkt. Abgesehen hiervon leiten uns auch folgende Erwägungen: Bekanntlich ist die Stadtgemeinde berechtigt, nach Fortfall der Schlachtsteuer anstatt wie bisher 5o/o fortan bis zu 80/0 Zinsen von dem im Schlachthof festgelegten Kapital zu erheben. Um diese Höchstgrenze möglichst zu erreichen, erscheint es geboten, durch geeignete Maßnahmen eine zunehmende Benutzung des Schlachthofes und seiner Anlagen herbeizusühren und alle zulässigen Einnahmequellen nutzbar zu machen. Diesem Zwecke sollen die Erweiterungsbauten und Neuanlagen dienen, die zurzeit daselbst ausgeführt werden. Nach den Ermittelungen und Feststellungen der Schlachthofskommission ist aber auch mit dem Wegfall des Schächtens eine jährliche Mindereinnahme an Schlachthofgebuhren von wenigstens 1000 M. verbunden, ein Betrag, auf den wir unter den obwaltenden Umständen nicht fernerhin glauben verzichten zu dürfen. Auch aus diesem Grunde befürworten wir die Wiedereinführung dieser Tötungsart unter den aus oben angeführten § 17 sich ergebenden Kautelen. Selbstverständlich würde hierbei die Anwendung der neuerdings verbesserten Apparate, die bei dieser Tötungsart jetzt auch auf anderen Schlachthöfen angewendet werden, vorgeschrieben werden. Nach allem ersuchen wir die geehrte Versammlung ergebenst, sich gefl. mit der Wiederherstellung des § 17 der alten Betriebsordnung einverstanden erklären zu wollen." Die Debatte, die sich an diesen Bortrag knüpfte, zeigte denn auch zur Genüge, daß das Schächtverbot seinerzeit, wie das Gesuch des Gemeindevorstandes ausdrücklich betont hatte, nur unter dem Einfluß einer bedauerlichen Zeitströmung zur Annahme gelangt war; denn es fand sich nur ein einziger Verteidiger, dessen abgebrauchte, aus dem Antisemitenspiegel hergeholte Schlagworte ohne jeden Einfluß auf die Versammlung blieben. Durch die Worte aller übrigen Redner klang deutlich der Wunsch heraus, einen solchen für eine Stadt wie Potsdam unwürdigen Beschluß, teils aus Gründen der Gleichberechtigung, teils auch aus Finanzmotiven, aufzuheben. Das Ergebnis der bedeutsamen Debatte ' wurde vom Stadtverordneten Herrn Justizrat Dr. Friedländer dahin zusammengefaßt, daß er in ihr nicht einen Triumph seiner Religionsgemeinschaft sehe,

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