Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1910)
- Article
- Taufe und Gleichberechtigung
- Date
- 1910-02-01
- Page
- 71 (sequence 7)
- Language
- German
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Taufe und (Gleichberechtigung. 71 und die Arbeitskraft seiner Bürger jüdischen Glaubens nichr gut entbehren kann. Wenn aber ein Jude durch das kaudinische Joch der Taufe nicht kriechen will, kann ihn die Regierung unter den Heutigen Verhältnissen ruhig links liegen lassen. Nach ihren Erfahrungen ist sie gewöhnt, daß der Widerstand kein ernster ist, und so wartet sie ruhig, bis der Kandidat mürbe geworden ist. Findet sich einmal ein über Erwarten charakterfester Assessor oder Privatdozent, so kann man beu schließlich, überhaupt entbehren; denn das Angebot von getauften Bewerbern ist außerordentlich reichhaltig. Wenn zehn Assessoren, so sagt sich der Staat nicht ohne den Anschein einer gewissen Berechtigung, sich haben taufen lassen, so ist doch auch für den elften der gleiche, leicht gangbare Weg vorhanden. Der Staat glaubt es nicht notig zu haben, dort Gerechtigkeit zu üben, wo sie gar nicht ernstlich verlangt wird. Nun ist es klar, daß bei einer solchen Gestaltung der Dinge nicht nur der elfte, gewissenhafte und charakterfeste Kandidat der Leidtragende ist, sondern das ganze Judentum. Denn der Anschein, den die zehn Täuflinge verbreitet haben, geht auf die ganze jüdische Gemeinschaft über und erweckt den Glauben, als ob tatsächlich der großen Masse der Juden die Moral etwas Nebensächliches, die Religion ein leicht abzustreifendes Gewand wäre. So wird die Gesellschaft in ihrem Unrecht bestärkt, der Ehrliche und Standhafte erscheint in ihren Augen als ein schrullenhafter Sonderling, und falls einmal das Rufen der glaubenstreuen, duldenden Juden zu ihren.Ohren dringt und das Gewissen sich ein wenig regt, dann ist es durch einen einzigen Blick auf die lange Renegatenliste bald beschwichtigt. Mit jedem Renegaten, der den Weg zur herrschenden Religion findet und in ein Amt aufrückt, geht unser Kamps um die Gleichberechtigung einen Schritt zurück. Jeder neue getaufte Professor oder Richter hilft dem Staate wie der Gesellschaft, das Unrecht fortzusetzen, indem er ihrer Handlungsweise das Odium der brutalen Unterdrückung nimmt, und so schädigt er seine Glaubensgenossen, die treu an ihrer Religion festhalten und dennoch Gleichberechtigung erringen wollen, nicht nur materiell, sondern mehr noch ideell auf das schwerste. Wir wären im Gleichberechtigungskampfe schon unendlich v i e l w e i t e r gekommen, wenn Staat und Gesell-