Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1910)
- Article
- Taufe und Gleichberechtigung
- Date
- 1910-02-01
- Page
- 66 (sequence 2)
- Language
- German
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66 Im deutschen Reich. nicht nach allen Seiten mit dem gleichen Interesse und der gleichen Kraft geführt wird, sondern daß manche Gebiete sich eine anscheinend unerklärliche Vernachlässigung gefallen lassen müssen. Der Grund dieser Erscheinung ist darin zu suchen, daß auch hier der Idealismus der jüdischen Lebensanschauung wirkt und den Gleichberechtigungskampf beeinflußt. Die Rechte, die dem Juden zustehen, sind von zweierlei Art. Die einen bringen in gewissem Sinne materielle Vorteile mit sich: sie bestehen vornehmlich in dem Anspruch auf amtliche Stellungen, die allen dazu Befähigten in gleicher Weise offen sein sollen. Die anderen Rechte wird man dagegen, wenn man sie rein von dem Standpunkt der auszuwendenden Mühe und des dafür ausgesetzten Lohnes betrachtet, weniger als Rechte denn als Pflichten auffassen, welche von einem Staatsbürger als Aegnivalent für sonstige Rechte und Annehmlichkeiten, die ihm seine Staatszugehörigkeit gewährt, wahrgenommen werden müssen. In dem Gleichberechtigungskampfe der Juden spielen diese letzteren eine weit größere Rolle als die elfteren. Am schlagendsten zeigt sich dies, wenn innerhalb eines und desselben Gebietes beiderlei Rechte in Frage kommen. In der Justizverwaltung wird der Kampf am allerenergischsten darum geführt, daß der Jude die Gelegenheit habe, die Pflicht des Schöffen und des Geschworenen auszuüben: in den Stadtverwaltungen handelt es sich darum, daß er nicht bei der Wahl zu n n b e s o l d e t e n Ehrenstellungen übergangen werde: im Heereswesen ertönt Jahr um Jahr die Klage, daß er nicht zum Reserveoffizier befördert werde. Die anderen Rechte treten dabei in den Hintergrund; da das ganze Streben aus diese ideale Seite der Gleichberechtigung geht, aus die Möglichkeit, dem Vaterlande uneigennützig und selbstlos die Kräfte zu opfern, bleibt für die andere materielle Seite wenig übrig. Man klagt wohl oft, daß die Staatsanwaltskaste unter offenbarer Verletzung der Verfassung jndenrein gehalten wird, .daß mau systematisch Juden von den Stellen der Direktoren und Präsidenten ausschließt: wenn die Mißstände unerträglich werden, wie vor einigen Jahren bei der Ernennung der Notare, erfolgt einmal ein vereinzelter energischer Vorstoß, aber damit ist man am Ende der Tätigkeit! Wer regt sich sonderlich darüber auf, daß alles, was für die Staatsanwalt-