Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1909-12-01
- Page
- 717 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- address
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316790--19810-2342614- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
VereinsnachrichLen. 717 richterlichen Ueberzeugung geltend gemacht ist, die in dem Urteil überdies auf eine Reihe weiterer Anzeichen gestützt wird, ist das Unterzeichnete Justizministerium nicht in der Lage, gegen die Richter, die das Urteil erlassen haben, im Aussichtswege einzuschreiten. Königlich Sächsisches Ministerium der Justiz, gez.: O. v. Otto." An j den Eentral-Berein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Berlin SW. Natürlich hat der Justizminister nicht die Befugnis, einen Richter wegen einer noch so verletzenden und unhaltbaren Urteilsbegründung zu rektifizieren. Das Palladium der Unverantwortlichkeit unserer Richter hat die Kehrseite, daß dadurch vielfach offensichtlicher Unverstand und Ehrverletzung gedeckt wird. Dagegen läßt sich nichts machen. 'Wohl aber kann erwartet werden, daß der sächsische Justizminister in aller Deutlichkeit Herrn Direktor Menz von seiner Auffassung über das Urteil unterrichtet und ihn nicht darüber im Zweifel läßt, in welchem Maße er die Jnvektiven auf die Juden bedauert. Vielleicht wird Herrn von Otto Gelegenheit gegeben'werden, in der sächsischen Kammer zu erklären, ob er mit der nötigen Entschiedenheit die allein mögliche Auffassung über das Urteil Herrn Menz und die beisitzenden Handelsrichter kund getan hat. — Die von uns im Juniheft dieser Zeitschrift veröffentlichte Liste der Z a hnärzte, „d ie jüdische Assistenten boykottieren", ergänzen wir durch den Namen des Herrn Zahnarzt Dr. Linsemann in K arlsr u h e. — Unsere Liste hat eine ganze Anzahl Zahnärzte, die derartige Boykottierungen mißbilligen, auf den Plan gerufen und dadurch bereits einen sehr erfreulichen Erfolg erzielt. Seit vorigem Monat ist am Kopfe der „Deuts ch en zahnärztlichen Wochens ch r i s t" die Bemerkung vorgedruckt: „In Zukunft werden Gesuche und Angebote, die eine konfessionelle Bezeichnung enthalten, in der Stellentasel nicht mehr ausgenommen." Wenn die jüdischen Merzte unsere Bestrebungen gegen die konfessionellen Bezeichnungen in den