Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 9 (September 1909)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1909-09-01
- Page
- 525 (sequence 3)
- Language
- German
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Vercinsnachrichten. 525 Ostmark 31t kämpfen haben, und foltten ihnen nicht ihr Los durch Boykottierung jüdischer Geschäfte noch ihrerseits erschweren. — Die „Neue Bayerische Landeszeitung" hatte am 28. Mai d. I. unter der Ueberschrift: „Jüdische Wucherer und d e u t s ch e Offiziere — w i e nimt s i ch das zusammen?", folgendes berichtet: „Das Landgericht Hamburg verhandelte gegen fünf Angeklagte, die beschuldigt wurden, in 190 Fällen (!!!) deutsche Offiziere gewerbsmäßig bewuchert zu haben. Das Gericht verurteilte den Kaufmann Mohr zu 1 Jahr Gefängnis und 500 M. Geldstrafe, sowie 2 Jahren Ehrverlust, den' Makler Bein zu 9 Monaten Gefängnis, 400 M. Geldstrafe und 2 Jahren Ehrverlust, den Kaufmann Kruschwitz zu 6 Monaten Gefängnis, 900 M. Geldstrafe und 2 Jahren Ehrverlust. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen." Bei dem antisemitischen Charakter der „Neuen Bayerischen Landeszeitung" war es uns nicht zweifelhaft, daß die Ueberschrift der betreffenden Notiz eine ünberechtigte sei. Die von uns in Hamburg an zuverlässiger Stelle eingezogenen Erkundigungen haben ergeben, daß zwar mehrere Angeklagte wegen Bewucherung von Offizieren und Teilnahme an solchen Bewucherungen von der Strafkammer in Hamburg verurteilt worden sind, daß sich aber unter den fünf Verurteilten nur ein einziger, und zwar in Berlin wohnhafter Jude befindet, dessen Verurteilung übrigens noch nicht rechtskräftig ist, da Revision eingelegt wurde. Alle übrigen Beteiligten sind weder jüdischen Bekenntnisses, noch nachweislich jüdischer Abstammung. SämtlicheGeldgeber und bei den Bewucherungen hervorragend tätigen Personen sind N i ch t j u d e n. — In der Sonntagsbeilage des Stadtanzeigers der Nummer 22 der „Kölnischen Zeit u n g" war in einer Beschreibung der oberhalb der St. Peterskirche in B a ch a r a ch amRhein befindlichen W e r n e r s kap e ll e gesagt: „Einer der beiden Flügel der 1337 errichteten neuen Kapelle barg den Altar mit dem Grabmal des Knaben Werner, jenes unglücklichen Hunsrücker Kindes, den die Juden im April 1287 im „siebten Keller" zu Ober wesel auf schreckliche Weise ermordet hatten. Nachdem