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Im deutschen Reich · 1909-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1909) · p. 436

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1909)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1909-07-01
Page
436 (sequence 11)
Language
German
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436 Im deutschen Reich. Bevorzugungen einzelner Stände. Die Jud en frage ist n i ch t a l l e i n z u l ö s e n; sie ist nur ein Teil der großen sozialen Frage, und der einfache christliche Bürger und Arbeiter hat genau dasselbe Interesse daran wie jeder deutsche Jude, daß der Satz „Gleiches Recht und gleiche Pflichten" endlich eine Wahrheit werde. Daß er noch keine volle Geltung hat, daß die Nachkommen der im dunklen Mittelalter ungerecht Bevorzugten ihre in keiner Weise mehr zeitgemäßen Privilegien festzuhalten suchen, ist ihnen weit weniger zu verübeln als ihren antisemitischen Söldlingen, durch deren Knechtssinn nicht nur die Juden zu Heloten herabgedrückt, sondern auch der christliche deutsche Bürger vielfach verleitet worden ist, sich vor den Karren der Rückschrittler spannen zu lassen. Daß dabei die Träger der Rassen-Pseudo-Wissenschaft den Wagen unablässig mit rückwärts schieben, wird sicher einst von objektiven Geschichtsschreibern als ein für den inneren Frieden Deutschlands verhängnisvoller „alldeutscher Chauvinismus" scharfer gegeißelt werden, als manche dieser auf ihre angebliche arische Abstammung stolzen Germanen sich jetzt träumen lassen. Wenn sich der gesunde deutsche Sinn der deutschen Bürger künftig von solchen Schleppenträgern der Reaktion nicht weiter nasführen läßt, dann sehen wir uns zwar nicht bei Philippi, aber bei den nächsten Rerchstagswahleir wieder, denn es ist hohe Zeit, daß die deutschen Volksvertretungen einen anderen und besseren Resonnanzboden bilden als sie bisher für die gerechten Forderungen der Staatsverwaltung und auch für alle Staatsbürger ohne Rücksichtnahme auf Standesvorrechte, Abstammung und Religionsbekenntnis gebildet haben. Jedes Volk hat die Vertretung, die es verdient; die beste wird für Deutschland gerade gut genug und auch der Regierung willkommen sein, die durch die letzten Erfahrungen hinreichend belehrt sein muß, daß sie nur bei dem Bürgertum, dem Rechte und Pflichten gleichmäßig zugeteilt werden, eine zuverlässige Stütze findet. Die auswärtige Politik der deutschen Reichsregierung, durch die das stramme Festhalten an dem Dreibund, so energisch betont wurde, daß zunächst

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