Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1909)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1909-07-01
- Page
- 435 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 435 stände des Spottes geworden ist, und welche unglaublichen inneren Schwierigkeiten sie bisher zu überwinden gehabt hat." Zur Unterschätzung des Antisemitismus ist jedoch deshalb noch kein genügender Anlaß gegeben, weil verschiedene Judengegner wie Liebermann v. Sonnenberg, Raab, Schack, Böckler u. a. m. immer noch tätig sind, Th. Fritsch noch immer neue Auflagen seines „Antisemiten-Katechismus" ermöglicht, und Hamit die „Antis. Jahrbücher" ersetzt. Statt der Flugblätter Gieses streut er von Zeit zu Zeit Lagerhüter des antisemitischen Leipziger Verlages aus und hetzt in der Zeitschrift „Hammer" weiter. Aber dieses Wirken hat entweder nicht mehr den Antisemitismus als Selbstzweck oder dient ihm weniger als den Männern, die zur Wahrung ihrer Standesrechte und Standesinteressen seit Jahren den Staatskarren rückwärts zu schieben streben. Die Judenhetze wird natürlich fortgesetzt, aber sie ist nur Nebensache; man schlägt den Juden nur noch, um den Liberalismus zu treffen, und tatsächlich ist ja auch jede Zurücksetzung der Staatsbürger jüdischen Glaubens mit einer Verletzung der Bürgerfreiheit und der Grundrechte des deutschen Volkes gleichbedeutend. Die Antisemiten und die Agrarier eifern gegen das jüdische Großkapital, verschweigen aber wohlweislich, daß gerade in Deutschland die größten Kapitalisten nicht bei den Juden zu finden sind, sondern dort, wo man sich nur deshalb so hartnäckig gegen Erbschaftsbezw. Nachlaßsteuer sträubt, um nicht dem Staate zu geben, was des Staates ist, auch weil das Bangemachen vor einer jüdischen Plutokratie bei denen, die nie ganz alle werden, noch immer zieht. Das deutsche Volk wird nicht den geringsteü Schaden, sondern nur Nutzen davon haben, wenn einmal ein besonders befähigter Jude zum Offizier befördert wird oder eines der Aemter erhält, deren Verleihung man im Widerspruch mit der Verfassung und Gesetz jetzt noch immer von der Beibringung des Taufscheines abhängig macht. Aber es kann die größten Nachteile davon haben oder hat sie schon, wenn es verkennt, daß es sich jetzt um eine für seine Wohlfahrt weit wichtigere Entscheidung handelt, nämlich um den Aninxf zwischen zwei Tvirtschaftsexochen und die endliche Ueberwindung längst verjährter Vorrechte und