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Im deutschen Reich · 1909-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1909) · p. 403

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1909)
Article
Die Blutbeschuldigung zu Küps 1797
Date
1909-07-01
Page
403 (sequence 3)
Language
German
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Die Blutbeschuldigung 31t Klips 1797. 4(P Weißmain, führte vor einigen Tagen einen Knaben in das Haus des Schutzjuden Marx Abrahams zu Küps, eines von Redwitzischen Unterthans, und dem Centamte Weißmain unterworfen. Dieser Mensch sprengte in der dortigen Gegend unter den Leuten aus, als hätte obgemeldeter Jud diesen Knaben aufgehängt, und, wenn zwey andere Bauern nicht noch zur rechten Zeit hinzugekommen wären und den Jungen sogleich gerettet hätten, er ihn auch umgebracht hätte. Durch dieses fälschlich und boßhast von diesem Menschen ausgebreitete Gerücht ist die ganze Gegend alldort über die dort herumwohnende Judenschaft aufgebracht, und nimmt sichren unerlaubten Anlaß, jeden Juden gröblichst zu insultiren, so daß sich Keiner seit einigen Tagen getraut, sicher aus seinem Hauß zu gehen, und wenn einer auf offener Straße angetroffen wird, er sich in Gefahr befindet, von den sich zusammenrottenden Leuten mißhandelt zu werden. Um diesem Nebel kräftigst vorzukommen, so sehen wir uns nothgedrungen, Eure hochfürstl. Gnaden fußsälligst zu bitten: dem Centamte Weißmain gnädigst aufzulegen, daß dasselbe diesen Vorfall geschärftest untersuche und den Ausstreuer dieses falschen Gerüchtes sorgsältigst ausmache, übrigens aber für unsere persönliche Sicherheit zweckmäßige Vorkehr treffe und uns hinlängliche Genugthuung verschaffe. Da Gefahr auf Verzug haftet und die Erbitterung der dortigen Gegend über die Juden zu groß ist, so flehen wir unterthänigst um eine schleunigst zu befördernde höchste Entschließung und ersterben in tiefster Erniedrigung Euer hochfürstl. Gnaden unterthänigst gehorsamste sämtliche Stadt- und Landjuden Deputierte. Bamberg, den 7. Junius 1797. Drei Tage darauf erging an das Centamt Weißmain folgendes Regierungsdekret: „Was bey hochfürstl. Regierung die Stadt- und Landjudendeputierten wegen eines christlichen Knaben, welcher dem Borgeben nach in dem Hauße des Juden Marx Abraham zu Küps aufgehängt worden, und wenn nicht Bauern dazu gekommen wären, würde umgebracht worden sein, unterthänigst vorgestellt und gedeihen haben, hat Hofrath und Centrichter aus der angefügten abschriftlichen Beylage'

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