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Im deutschen Reich · 1909-03-01 · Heft 3-4 (März 1909) · p. 237

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 3-4 (März 1909)
Article
Stenographischer Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung
Date
1909-03-01
Page
237 (sequence 15)
Language
German
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Ordentliche Mitglieder-Versarnm 1 ung lAntrag Schemels. 237 gesprochen hat, nicht etwa in dem Sinne von uns ausgefaßt wird, daß wir auf unsere Anträge, die abgelehnt sind, definitiv Verzicht leisten. Wir behalten uns vielmehr vor, unsere Anträge bei einer späteren Hauptversammlung wiederum zur Beratung zu stellen. Wir sind der Ansicht, daß vor alleni jetzt die Statuten zwecks Neuorganisation des Vereins in irgendeiner Form unter Dach und Fach gebracht werden müssen, und wollen deshalb den Frieden heute nicht weiter stören. (Bravo!) Die Satzungen werden hierauf ohne Widerspruch en bioc angenommen. (Lebhaftes Bravo!) Vorsitzender: Ich bemerke, daß selbstverständlich die Wirksamkeit der Satzungen erst in Kraft treten kann nach Abschluß der heutigen Generalversammlung, denn es würde sonst gar nicht mehr möglich sein, z. B. die Vorstandswahlen heute vorzunehmen. Ich setze also als selbstverständlich voraus, daß die Versammlung bei ihrem Beschluß von der Annahme ausgegangen ist, daß die Satzungen mit Schluß der heutigen Versammlung in Wirksamkeit treten. (Allgemeine Zustimmung.) Wir gehen nunmehr zur Beratung des Antrages Schemel über. Derselbe lautet: „Die ordentliche Mitgliederversammlung wolle beschließen: Herr Justizrat Lövinson wird aufgefordert, in Anbetracht seines Verhaltens bei der Kommunalwahl im 5. Bezirk sein Amt als VOrstandsmitglied des Central- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens niederzulegen." (Pfuirufe und lebhafter Widerspruch.) Ich bitte, welche Meinungen auch die Rufer im Streite haben mögen, die Ruhe zu bewahren, die wir selbst bewahrt haben und dringend bewahrt zu sehen wünschen, die allein unseres Vereins und dieser Versammlung würdig ist. (Bravo!) Ich habe noch eins vorauszuschicken: Nach den jetzt noch geltenden Satzungen muß ein Antrag, um auf der Generalversammlung zur Debatte gestellt zu werden, die Unterschrift von 25 Mitgliedern tragen. Der Antrag Schemel und Genossen ist uns unterbreitet worden mit 37 Unterschriften, also der erforderlichen Anzahl. Von denen, die den Antrag unterzeichnet

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