Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 236 (sequence 14)
- Language
- German
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236 Im deutschen Reich. z 21. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte drei Vorsitzende. Die Wahl erfolgt in der nächsten auf die Hauptversammlung folgenden Vorstandssitzung. Die drei Vorsitzenden vertreten den Verein und die jeweilige Mitgliedergesamtheit in allen von dem Verein und gegen den Verein anzustellenden Rechtsstreitigkeiten sowie außergerichtlich. 6. Satzungsänderung. § 22. Zur Satzungsänderung bedarf es der übereinstimmenden Beschlüsse des Vorstandes und der Hauptversammlung. Die letztere kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder darüber beschließen. 7. Auflösung. § 23. Die Auflösung des Vereins kann nur vom Vorstande beantragt werden; der Beschluß muß mit einer Mehrheit von Zweidrittel aller Vorstandsmitglieder gefaßt sein. Die Auflösung des Vereins erfolgt nur, wenn mindestens Zweidrittel der in der Hauptversammlung anwesenden Abgeordneten dafür stimmen. § 24. Wird der Verein aufgelöst, so entscheiden über die Verwendung des vorhandenen Vermögens, wenn nicht die letzte Hauptversammlung vor der Auflösung Bestimmung getroffen hat, diejenigen Personen, welche zuletzt den Vorstanddes Vereins gebildet haben, mit einfacher Mebrbeit der abgegebenen Stimmen. Herr Emil Franken st ein: Ich möchte beantragen, die Satzungen ohne jede Debatte en bloc anzunehmen. Damit können wir am besten unseren Dank für die sorgfältige hervorragende Arbeit, die damit geleistet worden ist, zum Ausdruck bringen. (Lebhafter Beifall.) Rechtsanwalt Dr. Geiger- Frankfurt a. M.: Ich kann mich dem Anträge des Vorredners nur anschließen, möchte aber im Namen der Ortsgruppe Frankfurt die Erklärung abgeben, daß das Kompromiß, von dem Herr Kollege Wreschner