Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 235 (sequence 13)
- Language
- German
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Ordentliche Mitglied er-Ve rsamrn'nng ^Satzungsänderung). 235 Für außerordentliche Hauptversammlungen kann der Vorstand alle in. den Satzungen bestimmten Fristen abkürzen. 8 16. Anträge muß der Vorstand aus die.Tagesordnung der nächstfolgenden ordentlichen. Hauptversammlung setzen, wenn sie vom Vorstande einer Ortsgruppe unterzeichnet und bis zum 1. Januar des betreffenden Jahres, bezw. 6 Wochen vor einer außerordentlichen Hauptversammlung, eingereicht sind. Andere Anträge können mit Zustimmung des Vorstandes auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden. 8 IT Die Leitung der Hauptversammlung liegt dem Vorsitzenden des Vorstandes oder dessen Stellvertretern ob. lieber die gefaßten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen zum Vorstande ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Vorstand. -§ 18. Der Vorstand besteht aus 12 von der Hauptversammlung und mindestens 6 vom Vorstande durch Zuwahl gewählten Mitgliedern. Wenigstens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder muh in Berlin oder seinen Vororten wohnen. Ein Landesverband von mindestens 500 Mitgliedern muß im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er bereitet die Anträge für die Hauptversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. 8 19. Mit jeder Hauptversammlung scheidet je ein »Drittel der Vorstandsmitglieder aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens bestimmt sich nach der Amtsdauer. Bei gleicher Amtsdauer entscheidet das Los. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. 8 20. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so kann seine Stelle für den Rest seiner Amtsdauer vom Vorstand durch Zuwahl besetzt werden.