Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 218 (sequence 90)
- Language
- German
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218 Im deutschen Reich. es sehr Wohl verstehen, daß man, wenn der Gegenkandidat ein käufliches Subjekt ist, für einen getauften Juden unter Umständen eintritt. Wir haben nichts mit der'Frage zu tun, ob einmal ein getailfter Jude aufgestellt werden könnte, das sind so abwegige Sachen, die hin und wieder einmal Vorkommen können. Wir haben die Bewegung zu stärken, die man als Volksbewegung in der jüdischen Gemeinschaft bezeichnen kann, die mit elementarer Gewalt 511111 Vorschein gekommen ist, daß man in jeder Weise die Judentaufe bekämpfen muß. Ich würde, bitten, folgende Resolution zu fassen: Anläßlich des Falles Mugdan-Richert, der an sich unbedeutend ist, begrüßt es die Delegierten-Versammluug des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jiidischen Glaubens mit großer Freude, daß sich in diesem Falle eine elementare Bewegung des Hasses gegen die Judentaufe — oder wie man das fassen will — bemerkbar gemacht hat. Herr Siegfried S i m o n - Cöln: Ich möchte nur seststellen, daß es auch den heftigsten Opponenten vom Rhein gar nicht eingefallen ist, einen Keil in die Leitung des Central- Vereins treiben zu wollen. (Zuruf: Geschieht aber!) Wir haben keine Stellung gegen Herrn Lövinson nehmen wollen, uns schwebt ein viel höheres Interesse vor. Diese politische Konstellation, wie sie hier in Berlin zwischen zwei politischen Parteien liegt, ist uns vollkommen fremd, deshalb haben wir es auch nicht nötig gehabt, die ganze Affäre unter dieser politischen Brille zu betrachten. Herr Rechtsanw. Sonnenfeld hat gesagt, daß. wir die jüdischen Interessen nicht den politischen Pflichten gegen das Deutsche Vaterland überordnen dürfen. Die politischen Pflichten gegen unser Vaterland konzentriere ich in dem Begriff der Ehre eines jedes einzelnen Staatsbürgers, also auch des jüdischen Bürgers, und somit ist unser Standpunkt gegeben. Ich bin nicht der Auffassung, daß wir unsere eigene Ehre, die persönliche Ehre, in einen Gegensatz zu unseren Staatsbürgerpflichten stellen dürfen. (Bravo!) Herr Abg. Rechtsanw. I)r. Cohn - Dessau: Nur ganz kurz eine Bitte: Wir wollen morgen abend uns bemühen, gegenseitig die Toleranz zu üben, die wir von den anderen, die nicht unseres Glaubens find, uns gegenüber fordern. .Mit dem festen Vorsatze wollen wir morgen abend hingehen und wollen uns bemühen, wenn eine Diskussion unvermeidlich! wird, persön-