Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 213 (sequence 85)
- Language
- German
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Detegierten - Vorsamrnlung (Fall Mugdan). 213 ich allerdings auch der Meinung, daß wir hier keine Resolution fassen dürfen. Damit bringen wir zum Ausdruck, daß iuir zu dieser Frage keine Stellung nehmen wollen, sondern das jedem einzelnen Mitglied überlassen. Wenn wir eine Resolution im Sinne der Kölner Herren süssen, so kann ich Ihnen sagen, daß ich Leute kenne, die heute abend zum letztenmal im Central-Verein gewesen sind. (Sehr richtig! Unruhe.) Herr Rabbiner Dr. Wohlberg- Berlin: Ich stehe noch heute auf dem extremsten Standpunkt in dieser Sache und mache mir ganz die Motive des Herrn Professor Lewin und des Herrn Simon aus Cöln zueigen. Für mich liegt der Schwerpunkt der Frage nicht darin, daß wir die Doktorfrage aufstellen, ob man in diesem oder jenem Falle für einen getauften Juden bei irgendeiner öffentlichen Wahl stimmen darf oder nicht, sondern viel wichtiger ist, daß wir einmal die ganze Sache rückwärts überschauen und uns fragen: Was tun wir, damit in Zukunft derartige unangenehme Affären nach Möglichkeit vermieden werden. Soviel Staub diese Sache auch aufgewirbelt hat, so manches bittere Wort auch gefallen ist, und so manches Unrecht in der Hitze des Gefechtes diesem oder jenem verdienstvollen Manne unter uns geschehen sein mag, immerhin können wir nicht verkennen, daß diese ganze Angelegenheit doch auch ihr eminent Gutes für unser ganzes Judentum gehabt hat. Ich glaube, die Gewissen sind doch durch diese Frage außerordentlich geschärft worden, und die, die es angeht, werden es sich nun wohl hoffentlich bei ähnlichen Fällen in Zukunft dreimal und zehnmal überlegen, ob sie wiederum durch ihre Stimmabgabe einen getauften Juden zu einer Ehrenstellung befördern Nullen. (Sehr richtig!) Und noch eins sollte sich für uns daraus ergeben, daß wir Vorbeugen. Das richtet sich an alle diejenigen, die vermöge ihrer politischen oder gesellschaftlichen Stellung in der Lage sind, in dieser Sache vorbeugend zu wirken: die Herren mögen gefälligst in den Vorständen der Wahlvereine, in der Parteileitung, der Fraktion, den Vorständen der Bezirksvereine usw. nach Kräften dahin wirken, daß in Zukunft den Juden nicht wieder solch eine Ohrfeige versetzt wird. Stadtverordneter G. I m b e r g: Ich muß darauf zurückkommen, was vor mir die Herren Rechtsanwalt Eger und Sonnenfeld gesagt haben. In dieser ganzen Sache kann für