Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 178 (sequence 50)
- Language
- German
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oeu ischeu Reich Bei dieser idealen Auffassung des Endzieles der Bildung unserer Jugend braucht die Wahl der Bildungsmittel den Blick auf das praktische Leben nicht zu verlieren. Daher würde ich, wenn die Bezeichnung nicht manchem fremdartig klingt, am liebsten als Namen Vorschlägen: „d e u t s ch - israelitischer Jugendverein", und als grundlegend folgende zwei Paragraphen des von mir geleiteten Vereins empfehlen: §1. Der deutsch-israelitische Jugendverein hat den Zweck, die in £ wohnhaften jüdischen jungen Männer zu sammeln, ihre allgemeine Bildung zu fördern, ihr. vaterländisches und jüdisches Bewußtsein zu stärken, ihre Lebensauffassung zu vertiefen und eine edle Geselligkeit zu pflegen. 2. Dieser Zweck soll erreicht werden durch regelmäßige Zusammenkünfte, in welchen zusammenhängende Vorlesungen und einzelne Vortrüge, Referate und Diskussionen aus allen Gebieten, vornehmlich aus der vaterländischen und jüdischen Geschichte, den sozialen Wissenschaften und der jüdischen Berteidigungslehre gehalten werden, sowie durch gegenseitig belehrende und erziehende Einwirkung und gesellige Veranstaltungen. — Auch soll auf die Anlegung einer zweckdienlichen Bibliothek Bedacht genommen werden. — Für die praktische Durchführung möchte ich, ohne mich in Einzelheiten zu verlieren, nur einige allgemeine Gesichtspunkte hervorheben, deren Beachtung mir sehr nächtig erscheint. Die Jugend kennt gottlob noch keine Standesoorurteile (Widerspruch), — oder sie sollte sie wenigstens nicht kennen. (Sehr richtig!) Unsere Vereine sollten daher Sammelpunkte für die jungen Männer aller Berufe sein. Der junge Akademiker, der junge Kaufmann, Techniker, Handwerker, sie alle sollten sich hier zusammenfinden, denn es sind gemeinsame Aufgaben des Lebens, für die sie sich hier vorbereiten, und wenn das Niveau so hoch gehalten wird, wie es gezeichnet worden ist, wird es niemandem zu niedrig sein können. Ferner muß, abgesehen von der geistigen Leitung, auf die ich noch zurückkomme, durchaus die Selbständigkeit der jungen Leute gewahrt werden. Jede, auch noch so wohlwollende Bevormundung muß ferngehalten werden. Diese Jugend darf geführt, aber nicht gegängelt werden, sie will unter sich sein, und das Hervortreten älterer Personen, die überdies bald