Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 156 (sequence 28)
- Language
- German
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156 Im deutschen Reich. Die endgültigen Kompromißvorschläge zu § 12, die eine sachgemäße Kombination der Anträge von Frankfurt, Württemberg, Berlin N, NO bedeuten, lauten also: An Stelle des zweiten und dritten Satzes des Abs. 1 des § 12 treten folgende Sätze: Jede Ortsgruppe hat einen Abgeordneten, jede Ortsgruppe von mindestens 200 Mitgliedern zwei Abgeordnete, und von mindestens 600 Mitgliedern drei Abgeordnete zu wählen. Jeder Provinzial- und Landesverband hat für je 300 angefangene Mitglieder seines Bezirks einen Abgeordneten, jedoch im ganzen nicht mehr als drei Abgeordnete zu ernennen. Ferner soll im vierten Satz hinter „Einzelpersonen" eiugefügt werden, „des Bezirks", nach dem Anträge des Württembergischen Landesausschusses, der offenbar dadurch verhindern will, daß der Vorstand vielleicht aus irgendeinem andern Bezirke Einzelpersonen einberuft. Vorsitzender: Ich schlage vor, wir bringen jetzt die Frage der Einberufung unter Dach und Fach, dann die anderen Aenderungen, die der Vorstand vorschlägt, und eröffnen dann die Diskussion über alle Anträge, die damit nicht vom Vorstände angenommen worden sind. Wir werden also über die verlesenen Kompromißvorschläge zu der Frage der Einberufung der Hauptversammlung abstimmen. (Rufe: Diskussion!) Landtagsabgeordneter Rechtsanwalt Or. Cohn-Dessau (zur Geschäftsordnung): Ich bitte Sie, die ganze Vorlage, wie sie der Vorstand vorschlägt, mit den von dem Referenten namens des Vorstandes vorgeschlagenen Aenderungen en bloc anzunehmen. (Lebhafter Beifall und Widerspruch.) Ich fürchte nämlich, wir dreschen leeres Stroh, wenn Sie es anders machen. Wie wird denn überhaupt die ganze Arbeit in solchen Korporationen gemacht? Wir müssen uns doch darauf verlassen, daß der Vorstand die Geschäfte richtig handhabt. Ob Sie einen Satz in den Statuten so oder anders formulieren, ist für die Interessen des Judentums ganz egal. Es kommt darauf an, daß wir ein ordentlich arbeitendes Kontrollorgan haben und daß im Vorstande Leute sitzen, die das Herz auf dem rechten Flecke haben. Die Hauptsache ist jetzt, daß wir in der Frage der Frauenorganisation und der