Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 155 (sequence 27)
- Language
- German
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Delegierten-Versammlung (Satzuu gsentwürfe. 155 wollen, können wir sie jeden Tag haben (Sehr richtig!), wir wollen ihr nur nicht gewisse, große Rechte einräumen, die wir ihr nicht einräumen können. — Ich bin immer für eine Versöhnung zu haben und erlaube mir, daher den Vorschlag, daß wir heute beschließen: Die Delegiertenversammlung ersetzt die Mitgliederversanunlung, und uns Vorbehalten, in zwei Jahren einer Mitgliederversammlung die Rechte zu geben, die. wir ihr geben wollen. (Sehr richtig!) Wenn Sie heute eine Delegiertenversammlung und 'eine Mitgliederversammlung einsetzen, dann können wir bis in die Nacht sitzen und die Kompetenzen abgrenzen. (Lebhafte Zustimmung.) Also einigen wir uns dahin: Heute schaffen wir die Delegiertenversammlung, und wenn Sie in zwei, drei Jahren überzeugt sind, Sie wollen doch lieber eine Mitgliederversammlung haben, dann werden wir uns auch einigen. (Zustimmung.) Der Antrag auf Schluß der Debatte wird mit überwiegender Mehrheit angenommen und alsdann gegen drei Stimmen beschlossen, das Statut des Central- Vereins dahin zu ändern, daß eine Delegiertenversammlung an die Stelle der Mitgliederversammlung tritt. Vorsitzender: Wir kommen jetzt zu der weiteren Frage: Wie gestalten wir die Einberufung der Delegiertenversammlung? Wenn wir die verschiedenen Ansichten hierüber alle zum Ausdruck kommen lassen wollten, würden wir nicht fertig werden. Ich werde Ihnen zunächst den schon erwähnten Kompromißvorschlag noch einmal vorlesen. - (Siehe oben.) Dann wird Herr Kollege Wreschner über den endgültigen Kompromißvorschlag zuerst referieren. Referent Rechtsanwalt W r e s ch ner: Zu dem Kompromißvorschlag ist soeben von Herrn Dr. Cohn angeregt, von Herrn Dr. Feldmann unterstützt, eine weitere Aenderung vorgeschlagen nach der Richtung, daß jede Ortsgruppe einen Abgeordneten wählen darf. Das ist kein erheblicher sachlicher .Unterschied, aber vielleicht ein Gebot der ausgleichenden Gerechtigkeit. Ferner soll auf Anregung der Ortsgruppe Frankfurt zum § 10 folgender Zusatz hinzugefügt werden: Gegen die Versagung der Genehmigung steht die Berufung an die nächste Hauptversammlung offen.