Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 153 (sequence 25)
- Language
- German
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Delegierten-Versammlung (Satzungs entwarf). 153 sämtlichen übrigen Mitglieder von der direkten Mitarbeit ausscheidet, so ist das nach unserer Ansicht nicht richtig. Jedes einzelne Mitglied muß die Möglichkeit haben, die Delegiertenversammlung und den Vorstand zu kontrollieren — ob Las im Einzelfalle möglich ist, steht nicht zur Diskussion. Der Herr Vorsitzende hob hervor, die Delegiertenversammlung sei gewissermaßen die erste Kammer gegenüber der Mitgliederversammlung. Nein, umgekehrt, wir sind hier die zweite Kammer; die erste Kammer soll nach meinem Dafürhalten die Mitgliederversammlung sein, die in der Lage sein muß, über uns, wenn es nötig sein sollte, — was wir nicht hoffen wollen — auch einmal zu Gericht zu sitzen. Weiter kommt in Betracht: Wenn durch die Beseitigung der Mitgliederversammlung es den einzelnen Mitgliedern unmöglich gemacht wird, sich persönlich an den Verhandlungen zu beteiligen, so erlahmt unweigerlich das Interesse der Mitglieder. (Sehr richtig!) Das einzelne Mitglied wird sich sagen: Schließlich habe ich bei der Sache doch nicht viel zu sagen, ich muß fremde Leute für mich reden lassen, von denen ich nicht weiß, ob sie die Sache so vertreten, wie ich sie vertreten haben will. Die Aufrechterhaltung der Mitgliederversammlung n e b e n der Delegiertenversammlung ist auch deshalb nötig, weil die Delegierten nicht überall die Sachen so beherrschen können, wie die einzelnen Mitglieder es tun und weil auch ein gewisses Recht des Mitgliedes vorliegt, abgesehen von dem Interesse. Ich bitte Sie daher, unserm Anträge zuzustimmen. (Bravo!) Herr Prediger A. Levy: Selbst, wenn die Gründe, die der geehrte Herr Vorredner für das Weiterbestehen der Mitgliederversammlung angeführt hat, durchschlagend wären, so würde die Zusammenberufung einer Mitgliederversammlung doch an der Unmöglichkeit scheitern. Wie wollen Sie hier in Berlin einen Saal herbekommen, wo sämtliche Mitglieder aus Deutschland, also 23 000 Menschen, Platz finden? In der Tat wären nur die Berliner Mitglieder vertreten, während in der Delegiertenversammlung alle, sowohl die Berliner wie die auswärtigen Mitglieder, vertreten sind. (Sehr richtig!) Und gerade das Interesse der Mitglieder wird dadurch angeregt, daß sie Delegierte zu der Hauptversammlung entsenden. Sollte ein Delegierter nicht den Ansprüchen seiner Mandanten genügen, so haben diese es in der Hand, für die nächste Dele-