Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 152 (sequence 24)
- Language
- German
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152 Im deutschen Reich. zu einer Art, sagen wir, Paradevorstellung wird, wenn 23 000 Menschen in den Saal der „Gesellschaft der Freunde" eingeladen werden, und es ist auch richtig, daß eine solche Mitgliederversammlung durch eine Zufallsmehrheit innerhalb der betreffenden Stadt oder des Stadtteiles unter Umständen gerade das Gegenteil von dem beschließen kann, was communis opinio im Verein ist, und was vor allem dem Verein zuträglich ist. Aber trotzdem glaube ich, daß die Mitgliederversammlung als solche, vor allem die Möglichkeit einer solchen Mitgliederversammlung nicht von vornherein ausgeschlossen werden darf. Wir sind mit dem Vorstände der Ansicht, daß die Hauptarbeit in die Delegiertenversammlung zu verlegen ist, und daß über alles, was heute der Mitgliederversammlung statutenmäßig vorzulegen ist, demnächst die Delegiertenversammluntz — mit einer kleinen Ausnahme, die augenblicklich nicht interessiert — endgültig entscheiden soll. Aber es ist eine irrige Auffassung, wenn davon ausgegangen wird, daß die Mitgliederversammlung überhaupt nicht mehr möglich sei, sondern daß an ihre Stelle eine Art Parlament, die Delegiertenversammlung, treten müsse, die gewissermaßen die erlesenen Repräsentanten der Wähler darstellt. Dieser Vergleich ist nicht zutreffend, weil es sich hier nicht um eine Wählermasse handelt, die je nach ihren verschiedenen Anschauungen Abgeordnete wählen, sondern es handelt sich hier um 23 000 Leute, die im allgemeinen — abgesehen von dem Falle Mugdan — einig sind. Diese 23 000 Leute sollen nun Delegierte hierher senden, die im großen und ganzen alle dieselben Interessen vertreten. — Jnbezug auf die Delegiertenversammlung teile ich vollkommen die Ansicht des Vorstandes. Sie hat doppelten Wert. Sie hält besser als es der schriftliche Verkehr vermag, den Konnex zwischen dem Vorstande und dem Lande aufrecht (Sehr richtig!), sie gibt dem Vorstande Kenntnis davon, was im Lande vorgeht, und was im Einzelfalle dem Lande nottut. Zweitens bekommen die Ortsgruppen, respektive Landesverbände durch die Entsendung der Delegierten Gelegenheit, sich mit den Angelegenheitendes Vereins intensiv zu beschäftigen. Richtig ist auch, daß das demokratische Prinzip eine Delegiertenversammlung verlangt, da durch sie jedes Mitglied des Vereins wenigstens mittelbar zum Worte kommt. Aber wenn man es bei der Delegiertenversammlung bewenden lassen will und damit die