Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 149 (sequence 21)
- Language
- German
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Delegierten-Bersammlung (Satzungsentwurs). 149 nidjt ein so weitgehendes Recht einräumen. Der. Frankfurter Entwurf bestimmt, daß für Orte mit mindestens 50 Vereinsmitgliedern, in welchen eine Ortsgruppe noch nicht I gebildet ist, der Vorstand an Vertrauensleute die Aufforderung! zu richten hat, unter Zusammenberufung der zum Orte gehörigen Vereinsmitglieder die Wahl eines Delegierten herbeizuführen. Das ist ein Recht, das der Vorstand ohne weiteres?. hat; das brauchen wir nicht ins Statut zu schreiben. —■ 5 Nach ähnlicher Richtung bewegen sich die Anträge des Herrn I Rabbiners Dr. Wohlberg. Er will dem Vorstand ein Schwert i geben, das ihm verhältnismäßig wenig nützen wird, nämlich ' den Anspruch: „Die gewählten Abgeordneten sind spätestens innerhalb drei Wochen dem Vorstand zu benennen". Nun, - und wenn das nicht geschieht: Dann ist der Bezirk un- 4 vertreten! An sich wäre das wohl nicht sehr schlimm. Zn B berücksichtigen ist jedoch, daß einige größere Städte mit mehr als 50 Mitgliedern noch keine Ortsgruppe gebildet haben, F und daß eine Vertretung dieser Städte sehr erwünscht wäre, : z. B. Leipzig, Fürth, Mannheim, Chemnitz, Glogau, Thorn, £ Gnesen usw.; Das Ergebnis in bezug auf die Zahl der Abgeordneten stellt sich unter Zugrundelegung einer von unserem Bureau gefertigten Aufstellung etwa wie folgt. Nach den Anträgen Frankfurt würden die.Provinzial- und Landesverbände irisch gesamt vier Abgeordnete wählen dürfen, nach den Anträgen stj Württemberg zehn, nach Berlin N und NO zwanzig und \% nach den Anträgen, die ich Ihnen als heute zustande ge- O kommenen Ko mpromißv o rs chlag namens des Vorstandes j-j — eine Abänderung des von ihm vorgelegten Entwurfes Bl hält der Vorstand auch für zweckmäßig — unterbreiten werde, Z 10 Abgeordnete. — Berlin und Vororte würden nach dem Anträge Frankfurt — es ist sehr liebenswürdig 0 von Frankfurt, daß es die Rechte von Berlin besonders aus- & giebig wahrt — 29 Abgeordnete erhalten, nach dem württemiF bergischen Anträge 26, nach Berlin N und NO 26, nach dem .2 Kompromißvorschlag 21. — Die auswärtigen Ortsgruppen D würden nach dem Anträge Frankfurt 75 Abgeordnete wählen dürfen. Von diesen 75 sind 47 Ortsgruppen, die insgesamt 52 Abgeordnete wählen; es entfällt also der Löwenanteil aus H die großen Städte. Orte, wie z. B. Aachen, Bamberg, Beuthen,