Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 148 (sequence 20)
- Language
- German
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148 Im deutschen Reich. nur zunächst an erster Stelle § 12 erörtern, weil er die bedeutungsvollste Frage betrifft, die uns heute beschäftigt. Auf die sonstigen Anträge, insbesondere auch von der Gruppe N und NO, komme ich noch. lieber das erwähnte Bedenken, daß 11 Ortsgruppen nicht wählen können, könnte man also vielleicht hinwegkommen. (Zuruf.) Ich will dem Zuruf des Herrn San.-R. Hahn Folge geben, und einschalten, daß die Ortsgruppe N und NO beantragt, daß je angefangene 100 Mitglieder jeder Ortsgruppe bezw. jedes Landesverbandes einen Abgeordneten wählen. Die Ortsgruppe Frankfurt a. M. hat einen eigenen Entwurf ausgearbeitet, einen sehr sorgfältigen, fleißigen Entwurf, mit zahlreichen einzelnen Bestimmungen über die Rechte der Delegiertenversammlung und Mitgliederversammlung. Dieser Entwurf geht von dem Gedanken aus, es sei notwendig, die bisherige Generalversammlung als Mitgliederversammlung neben der Delegiertenversammlung beizubehalten. Der Entwurf bringt auch andere Vorschläge bezüglich der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung dahin, daß jede Ortsgruppe für je 200 Mitglieder einen Delegierten wählen soll. Hier ist somit für die Mitgliederzahl der Ortsgruppen keine untere Grenze festgesetzt, so daß also jede Ortsgruppe wählen darf. Im ganzen sollen nicht mehr als fünf Delegierte von jeder Ortsgruppe gewählt werden; der Vorstandsantrag spricht, wie Sie wissen, von höchstens drei Delegierten. Jeder Landesverband und Provinzialverband soll nach dem Frankfurter Entwürfe für je drei Ortsgruppen einen Delegierten, im ganzen nicht mehr als drei ernennen können. Dann heißt es weiter: „Für die den Ortsgruppen demnach zustehende Delegiertenwahl werden jede angefangene 20O als voll berechnet." Ein Ergebnis des Frankfurter Antrages) das von der Ortsgruppe vielleicht gar nicht gewünscht wird, ist, daß mehrere große Landesverbände nicht in der Lage wären, zu wählen, weil sie nicht drei Ortsgruppen haben. Dazu gehören Anhalt und Pommern. Auch die Vereinigung badischer Israeliten, die bisher zirka 800 Mitglieder hat, wäre in dieser Lage, da nicht drei Ortsgruppen dazu gehören. Weiter ist von Frankfurt vorgeschlagen, den Satz vier zu streichen und Satz fünf zu ändern. Frankfurt will dem Vorstände offenbar