Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 147 (sequence 19)
- Language
- German
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Delegierten-Versammlung (Satzung s entwur f). 147 Hauptversammlung beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, die ihr vom Vorstande oder nach Maßgebe des § 16 von den Mitgliedern unterbreitet werden, und vollzieht die ) satzungsmäßigen Wahlen zum Vorstande." Zudiesem Punkte s liegen keine Abänderungsanträg e vor, sondern nur zuin Ab- - satz 1 dieses Paragraphen, der bestimmt, in welcher Weise ) sich die Hauptversammlung zusammensetzt. Hier hat bereits I bei den Vorberatungen Landtagsabgeordneter R.-A. Dr. Eohnt Dessau darauf hingewiesen, daß diese Bestimmungen : des Absatzes 1 etwas flüssig seien. Er meinte, ob es denn nid)i möglich sei, Mindestanforderungen zu stellen in bezug : auf die Organisation der Ortsgruppen und weiteren Ver- ~ bände. Aehnliche Bedenken sind von verschiedenen anderen ' Seiten geäußert worden. So hat insbesondere der Vorsitzende unseres Württembergischen Landesausschusses, h Herr Dr. med. Feldmann, geäußert, daß es ihm gerechter erscheine, wenn jede Ortsgruppe für je 100 vollendete!>- Mitglieder einen Abgeordneten und daneben jeder Pro- 4 vinzial- oder Landesverband eine seiner Größe ent- U sprechende Abgeordnetenzahl wählen dürfe. Eventuell sollen bloß die Ortsgruppen wählen, um doppeltes Stimmrecht zu vermeiden. Inzwischen ist ein bestimmt formulierter Antrag des Württembergischen Landesausschusses zu § 12 eingegangen, der lautet: „Jeder Ortsgruppe von mindestens l 50 Mitgliedern steht für jedes angefangene 100 Mitglieder jk ein Abgeordneter zu, im Höchstfälle drei Abgeordnete, jedem f - Landes- oder Provinzialverbande für je angefangene 300 Mitglieder ein Abgeordneter, im Höchstfälle drei Abgeordnete." Die Anregung, tag jede Ortsgruppe von mindestens 50 Mit-! gliedern einen Abgeordneten wählen dürfe, würde zur Folge \'i haben, daß 11 Ortsgruppen — wir haben im ganzen 51 aus- ' i wärtige Ortsgruppen — nicht in der Lage wären, einen Abgeordneten zu wählen. Freilich ist von Herrn Rabbiner k Dr. Appel in einer Vorbesprechung darauf hingewiesen kr worden, es würde dies ein Ansporn sein für Ortsgruppen, - : nunmehr dafür zu sorgen, daß sie die Zahl von 50 Mit- D: gliedern bald erreichen. Die Mitglieder einer Ortsk gruppe brauchen ja, wie bekannt, nicht nur in einer bekl stimmten Stadt zu wohnen, sondern können auch in der M Nähe wohnen. (Zuruf: Amendement zu § 10!) Ich wollte