Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 144 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316783-2341358--18825-2341397- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
144 Im deutschen Reich. von zwei Stunden über den Fall Mugdan noch reden können. (Bravo!) Herr Rechtsanwalt Wreschner: Meine sehr verehrten Damen nnd Herren! Mein Referat ist nicht so interessant wie der Fall Mugdan-Richert, aber ich verspreche, damit Sie Gelegenheit haben, diesen Fall eingehend zu erörtern, so kurz wie möglich zu sein. Die erste Delegiertenversammlung vom 24. Februar 4907 hat beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, einen neuen Entwurf der Satzungen auszuarbeiten. Die Annahme der betreffenden Resolution, die von Rechtsanwalt Waldstein vorgeschlagen war, ist einstimmig erfolgt. Der Beschlußfassung ist eine eingehende Beratung vorangegangen. Zweck und Ziel der Resolution, insbesondere die Richtung, in welcher sich die Vorschläge des Vorstandes auf Aenderung der Satzungen bewegen sollten, sind somit in den wesentlichen Punkten erkennbar. Im Laufe der damaligen Verhandlungen hatte der erste Vorsitzende unseres Vereins, Herr J.-R. Dr. Horwitz, die Zusage erteilt, daß alle aus der Mitte der Delegiertenversammlung geäußerten Wünsche möglichste Berücksichtigung finden sollten. Der Vorstand hat, so weit irgend angängig, diese Zusage erfüllt und einen Satzungsentwurf aus gearbeitet, der die damals geäußerten Anregungen beachtet. Dieser Satzungsentwurf ist zunächst der Rechtsschutzkommission überwiesen worden; dort sind mehrere Entwürfe fertiggestellt. Diese wurden einer Unterkommision des Vorstandes, der Satzungskommission, überwiesen. Dann haben wiederum einige Herren des Vorstandes einzelne selbständige Entwürfe gefertigt, und sämtliche Mitglieder des Vorstandes Gelegenheit zurAeuHerung erhalten. Schließlich ist die endgültige Redaktion mehreren Herren des Vorstandes übertragen worden. Namens des Vorstandes beehre ich mich, Ihnen den Entwurf, der jetzt vorliegt, zur Kenntnisnahme und zur endgültigen Feststellung vorbehaltlich der Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung vorzulegen. Es kann nicht meine Aufgabe sein, Ihnen die einzelnen Phasen unserer Vorarbeiten, die Abweichungen der verschiedenen Satzungsentwürfe voneinander und gegenüber den bisherigen Satzungen, die zahlreichen Anregungen, die uns gegeben worden sind, des Näheren darzulegen. Die Zeit, die ich für meinen Bericht in Anspruch nehmen darf, nötigt mich,