Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 132 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316783-2341358--18813-2341385- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
132 Im deutschen Reich. die Erklärung abgegeben, daß es sich um einen Mißbrauch \eine§> Namens handle, daß er niemals die Erlaubnis gegeben habe, seinen Namen unter ein Wahlflugblatt zu setzen. Es bleibt aber bestehen, daß er auf Anfrage erklärt hat, daß er für Herrn Mugdan stimmen würde und daß er keinerlei Einwendungen zu machen habe, wenn man von dieser seiner Stellungnahme Gebrauch mache. Es sind die Vorwürfe je nach der Stellung, die der einzelne in der ganzen Frage der Taufe einnimmt, schärfer und rücksichtsloser oder milder und weniger schroff gewesen. Für uns spitzte sich die Sache insofern zu, als ein Antrag Schemel kam, der die morgige Generalversammlung auffordern will, sie möge den Vorstand ersuchen, Herrn Justizrat Lövinson zur Niederlegung seines Vorstandsmandats zu veranlassen. (Hört, hört!) Vorher schon hatte er für seine Person aus den vielerlei Angriffen die Konsequenz gezogen, zunächst uns sein Mandat zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns nach mehrfachen Beratungen in dieser Angelegenheit und zwar einmütig auf den Standpuntt gestellt, Herrn J.-R. Lövinson zu bitten, seine Demission zurückzunehmen. (Lebhafter. Beifall.) Ich lasse dabei die Verdienste, die Herr Justizrat Lövinson um unsere Sache hat, außer Betracht, trotzdem sie selbstverständlich für uns ebenfalls sehr schwer wogen. Wir haben es abgelehnt, ein Scherbengericht über Herrn J.-R. Lövinson abzuhalten, weil wir von der Annahme ausgegangen sind, daß er zunächst mit seinem Eintreten für Mugdan ein persönliches Verhalten an den Tag gelegt hat, das er vor seinem Gewissen zu verantworten hat. Ich werde Ihnen nach Darlegung der verschiedenen Meinungen auseinandersetzen, daß wir im Vorstande zu einer allgemeinen Direktive in dieser Frage gar nicht kommen können, ohne große Gefahr zu laufen. (Sehr richtig!) Es sind zweierlei divergierende Anschauungen in dieser Frage. Die Stellung, die der Vorstand, die der Central-Verein zu der Frage des Renegatentums von jeher eingenommen hat, darf als genügend bekannt vorausgesetzt werden, ebenso, daß wir in allen Versammlungen, in Wort und Schrift seit langen Jahren aufs schärfste betont haben, daß wir die Taufe als etwas Verwerfliches betrachten, da wir an die Ausnahmefälle, in denen sich jemand aus innerer Ueberzeugung Laufen läßt, nicht recht glauben. (Sehr richtig! und Widerspruch.)