Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1909)
- Article
- Russische Paßvorschriften
- Date
- 1909-02-01
- Page
- 76 (sequence 3)
- Language
- German
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76 Im deutschen. Reich. Nun könnte die russische Regierung auf den Antrag der Ostpreußischen Kammer erklären: Wir können doch nicht die ausländischen Juden besser stellen als die eigenen. Darauf ist zu erwidern: Die Deutschen bilden eine n a i i o * nale Einheit, u n d kein ausländischer Staat h a t d a s R e ch t, s i e w i l l k ix r 11 cl) zu differenzieren, sei es konfessionell oder, wie es einer fremden Macht auch einfallen könnte, nach Bundesstaaten oder sonst wie. Morgen könnte ja den Bayern und den Würrtembergern der Eintritt verboten werden, oder es könnte gesagt werden, es dürfen nur konservative Staatsbürger russischen Boden.betreten und nicht liberale. Gegen diesen Standpunkt m u |3 man Protest erheben, u n d unsere R e i ch s r e g i e r u n g wird die Rechte bedrohter Staatsbürger wahre n m ii f s c n. Das Zweite, was man einwenden könnte, wäre, weshalb gerade die Aer zte den Vorrang haben sollen, da es den Anwälten usw. ja auch nicht besser geht. Darauf ist zu erwidern, daß es wohl das beste wäre, wenn überhaupt mit diesen ganzen Paßvorschriften aufgeräumt würde. Aber wir als Aerztekammer haben nicht die Interessen der Rechtsanwälte und anderer Stände zu vertreten. Außerdem können die Aerzte kraft ihres humanen Berufes wohl ein Vorrecht beanspruchen. Bei uns zu Lande ist es üblich, daß ihnen der Verkehr möglichst erleichtert wird; man gibt uns beispielsweise Legitimationsscheine, die uns ermächtigen, bei polizeilichen Absperrungen Straßen und Plätze zu passieren. Es liegt eine Grausamkeit darin, wenn russischen Patienten oder deutschen, die sich in Rußland aufhalten und den Arzt ihres Vertrauens herbeisehnen, die Regierung erklärt: Ihr habt, nicht das Recht, euren Arzt zu verlangen. Man könnte ja ein Drittes einwenden: Den jüdischen Aerzten ans anderen Ländern geht es auch nicht besser. Tatsächlich gelten die Paßvorschriften auch für England, Frankreich und Amerika usw. Indessen eine Regierung ist schon dabei, Remednr zu schaffen. Im Parlament der Vereinigten Staaten auf dem amerikanischen Kongreß haben (Band 42 der Verhandlungen, Seite 205 bis 21.0 vom 11. Februar 1908) alle Redner sich energisch dafür erklärt, daß eine derartige Behandlung eines amerikanischen Bürgers unwürdig