Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1909)
- Article
- Russische Paßvorschriften
- Date
- 1909-02-01
- Page
- 75 (sequence 2)
- Language
- German
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Rusti[ci;e Paßvor[cf;rijtcn. 75 mau darf nicht in bestimmten Straßerl wohnen, bars nicht in bestimmten Hotels schlafen, muß jich unt jorchen niederen Ranges begnügen ufw. Der Referent brachte zaylleiches Material oarüoer oei, wie einem jüdischen Afjisteuten der Berliner Königlichen Univerjitätspotittinit nicht ertauvr ionroe, eine Schwerrranke nach Rußland zu begleiten, nachdem er für Telegramme usw. oOM. Untüfren gehabt hatte. Einem anderen Arzt, der nach Moskau zu einer Operation berufen war, wurde wohl die Erlaubnis erteilt. Er hatte aber in Moskau große Schwierigkeiten und entging weiteren Scherereien durch die Polizei nur dadurch, daß er sofort abreiste. Emem Sohn wurde nicht gestattet, die kranke Mutter zu. besuchen. Die Kammer hörte mit wachsendem Erstaunen die Ausjührungen des Redners an, der dann weiter berichtete: „Bei jeder Visierung des Passes oerlangt das russische Konsulat, wenn es im Zweifel über die Konfession ist, entweder den Taufschein oder wendet sich an unsere Polizei und fragt nach der Konfession des Betreffenden, Unsere Polizei ist so liebenswürdig und gibt dann dem Konsulat die Auskunft. Zum Teil haben unsere Polizeibehörden vorgedrnckte Formulare zu diesem Zweck. Eine Eingabe, die vor einiger Zeit an den Minister des Innern, Herrn o. Moltke, gerichtet wurde, anzuordnen, daß unsere Polizei diese Dienste in Zukunft nicht mehr leiste, wurde ablehnend beschieden. Nicht überall in Deutschland ist es so. Insbesondere soll zum Beispiel Bayern diese Auskünfte nicht geben. Immerhin kommen die jüdischen Reisenden dadurch auch nicht besser weg., da ja der Taufschein auf dem Konsulat verlangt werden kann, wenn die Polizei die Auskunft verweigert. Man könnte einwenden, daß zur Zeit des internationalen medizinischen Kongresses in Moskau eine ganze Anzahl von jüdischen Kollegen nach Rußland gereist ist. Das kam daher, daß damals eine Ausnahme gemacht wurde. Birchow erklärte, daß die deutschen Aerzte solidarisch feien, und daß, wenn die jüdischen Aerzte nicht bedingungslos nach Rußland hineingelassen würden, die deutschen Aerzte auf die Beteiligung am Kongreß verzichten würden. So geschah es, daß damals die jüdischen Kollegen und, was noch viel mehr sagen will, ihre Frauen unbehelligt nach Rußland reisen dürften.