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Im deutschen Reich · 1909-01-01 · Heft 1 (Januar 1909) · p. 49

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 1 (Januar 1909)
Article
[Ohne Titel] / Roth
Date
1909-01-01
Page
49 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Bereinsnachrichten. Bor einer S e l b ft z e r f l e i s ch u n g solcher Arft die nur den Feinden des Judentums Nutzen dringen könne, müsse er eindringlich warnen. Er bedaure die Vorkommnisse lebhaft: er bedaure die Ausstellung eines Täuflings als Kandidaten einer freisinnigen Partei, aber er verstehe es, daß JustizraL Lövinson bei feiner politischen Stellung, wenn auch schweren Herzens, zu dem Entschluß gekommen sei, Herrn Mugdan seine Stimme zu geben. — Frau Kuntz gab einer gegenteiligen Meinung Ausdruck und machte es dem Vorstand des Central-Vereins Zum Vorwurf, nicht nach der Veröffentlichung des Lövinson-- schen Eingesandts auch eine entgegengesetzte Zuschrift des Herrn Dr. Hans Kalisch veröffentlicht und dadurch strikte Neutralität bewiesen Zn haben. Die energische Arft in der Frau Kuntz betonte, daß sie es nie über sich gebracht hatte, für einen Mann wie Mugdan zu stimmen, fand ebenfalls lebhaften Beifall. Der V o r sitzende erklärte hierauf, es sei ihm stets erfreulich, wenn eine jüdische Frau den Gewinn des neuen Vereinsgesetzes, in politischen Dingen mitreden Zu dürfen, benutze, weshalb er es sich nicht versagen könne, auf diese Rede zuerst zu antworten. Der vom 25. September datierten Erklärung des Justizrats Dr. Lövinson konnte mit Rücksicht auf die Angriffe, die dieses verdiente Mitglied des Vorstandes erfahren habe, unmöglich die Ausnahme versagt werden. Ebenso würde die Redaktionskommission jede Erwiderung von gegnerischen Rednern ausgenommen haben, wenn sie sachlich gehalten und den formellen Anforderungen entsprochen hätte, sowie rechtzeitig eingegangcn wäre. Alle diese Voraussetzungen treffen für das am 22. November eingegangene Eingesandt des Herrn Br. Hans Kalisch n i ch t zu. Herr Rechtsanwalt Roth habe im Laufe der Debatte behauptet, daß, wenn der Raine des Herrn Justizrat Lövinson ohne Wissen und Willen desselben zur Wahlagitation gebraucht worden wäre, dieser dagegen sofort hätte protestieren inüssen, und daß die Unterlassung des Protestes wohl als eine. Zustimmung hätte aufgefaßt werden können, wäre zutreffend, wenn Herr Dr. Lövinson nicht erst vor zwei Tagen in einer Borstandssihnng von dem 'Mißbrauch feines Namens Kenntnis erlangt hätte. Jedenfalls habe er in der Vor standssitzung und in der heutigen Versammlung deutlich genug gegen den Mißbrauch seines Namens protestiert: früher

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