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Im deutschen Reich · 1909-01-01 · Heft 1 (Januar 1909) · p. 47

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 1 (Januar 1909)
Article
[Ohne Titel] / Roth
Date
1909-01-01
Page
47 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Bereiusnachrichteu. '47 ex habe zwar selbst Richert gewählt und sei gegen die Wahl Mugdans tätig gewesen, könne es aber einem politischen Parteimanne nicht verargen, wenn er wegen seiner bisherigen Zugehörigkeit zu einer politischen Organisation seine Abneigung gegen die Wahl eines getauften Juden überwinde. Die eigentlichen Schuldigen feien diejenigen, die nicht rechtzeitig die Aufstellung der Kandidatur Mugdans und damit einen bedauerlichen Konflikt verhindert hätten, der Justizrat Lövinson in eine Zwangslage versetzt habe. Den Central-Verein als solchen gehe aber die Sache gar nichts an; er habe nur dann die Berechtigung, in den politischen Kampf einzugreifen, wenn es sich um die Bekämpfung einer antisemitischen Kandidatur, nicht aber, wenn es sich um eine konfessionelle Lezw. religiöse Frage handele, da man ihm sonst mit Recht den Borwurf machen könnte, daß er damit gegen den Wortlaut seiner Statuten handele. Herr Schweriner gab einer anderen Meinung Ausdruck; er betonte, daß es sich nicht um die Religion, sondern um die Fahnenflucht handele, und daß es eine der Hauptaufgaben des Eentral-Vereins sei, für die Erhaltung des Judentums zu wirken. Eine neutrale Haltung könnte unter Umständen als eine indirekte Unterstützung aufgefaßt werden. Herr Martin F r a e n k e l gab zu, daß es den Juden nicht angenehm sein könne, wenn die Partei, der sie angehören, als ihren Kandidaten einen getauften Juden ausstelle, aber der Central-Verein könne und dürfe in solchem Falle nicht eingreifen. Er sei ein Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und müsse seinen Mitgliedern die Freiheit lassen, in religiösen Dingen sich als Juden, in politischen aber zunächst als Deutsche zu fühlen und zu verhalten. Die schon vorher unruhige Stimmung wurde während dieser Worte noch erregter und veranlaßte den Vorsitzenden zur dringenden Mahnung, jede Störung einer ruhigen Verhandlung zu vermeiden. Herr Fraenkel verwies nun darauf,'daß Herr Justizrat Lövinson sich bei seiner Stellungnahme in guter jüdischer Gesellschaft befunden habe; er nannte hierbei eine ganze Anzahl angesehener Glaubensgenossen, die ebenfalls der Meinung gewesen seien, daß das Religionsbekenntnis bei politischen und Fommunalen Wahlen nicht allein ausschlaggebend sei. Herr Hugo F r i e d l ä n d e r bemängelte, daß im Oktoberheft des Vereins-

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