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Im deutschen Reich · 1909-01-01 · Heft 1 (Januar 1909) · p. 29

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 1 (Januar 1909)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1909-01-01
Page
29 (sequence 8)
Language
German
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LlIH|C£iiUu i h u e t n a n n t e. I n i c t n c m F a Kc h a L seine Religio n etwas m t t den A n s ü b u ti. g sein e r P s licht zu tun, ausgenommen, daß sie ihn vielleicht veranlaßt, allen gegenüber so gerecht als nur möglich zu handeln. Dasselbe Prinzip, das bei der Ernennung dieser Männer obwaltete, der höchsten Beamten unter mir, der Beamten, denen die Durchführung der wichtigen Politik meiner Administration obliegt, sollte vorherrschen beider Wahl oder Ernennung aller Beamten im Lande, vom höchsten dis zum niedrigsten." In der österreichischu ngar t s ch e n M onarchie sind in den ersten Jahrzehnten der Regierung des Kaisers Franz Joseph ähnliche Regierungsgrundsätze maßgebend gewesen. Diese haben es einer größeren Anzahl Juden ermöglicht, in den verschiedensten Zweigen der Zivilverwaltuug nach Maßstab ihrer Fähigkeiten zu wirken, ohne ihre religiöse Ueberzeugung zu opfern. Mit dem Niedergang der liberalen Politik in Oesterreich haben sich aber auch die den Traditionen des freisinnigen Kaisers Joseph II. entsprechenden Berwaltungsmaximen wieder verflüchtigt. Es ist in den maßgebenden Kreisen in Oesterreich die Angst vor dem Terrorismus der Antisemitenprejse und der von den Klerikalen ge,orderten Macht des Bolkstribunen Lueger so gediegen, daß die Anstellung jüdischer Beamten immer seltener, die Vermehrung des czechrschen Clements im österreichischen Beamtenstnnöe immer eifriger betrieben wird. An dieser von den traurigsten Folgen begleiteten Verwaltungspraxis trägt der Kaiser von Oesterreich sicher keine Schuld; ob sein präsumtiver Nachfolger oder nur die klerikale Hofpartei, das wird die Zukunft lehren. Kaiser Franz Joseph hat nie an der vaterländischen und königstreuen Gesinnung der Staatsbürger jüdischen Glaubens gezweiselt. Als er am 26. November d. I. eine Abordnung der israelitischen Kultus g emeind en Oesterreichs empfing, erklärte er: „Die israelitische Bevölkerung hat immer eine staats- und gesetzestreue Gesinnung, Ergebenheit für mein Haus und Anhänglichkeit an meine Person bekundet. Ich schätze auch Ihren Familiensinn und Ihre Freude am Wohltun. Seien Sie versichert, daß Ihre Glückwünsche meinem Herzen wohlgetan haben, und daß Sie

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