Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1909)
- Article
- Prof. Dr. Strack über den Antisemitismus
- Date
- 1909-01-01
- Page
- 18 (sequence 4)
- Language
- German
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18 Im deutschen Reich. scheinlicher Beweggrund beigebracht war, weshalb Hilsner die Agnes ermordet haben sollte. Ein sehr großes Interesse erregte die Ermordung des 18 V2 Jahre alten Gymnasialschulers Ernst Winter in Könitz im März 1900. Die höchsten medizinischen Autoritäten in Preußen kamen aber einstimmig zu dem Schluß, daß der Halsschnitt an dem zerstückelten Körper Winters erst nach seinem Tode gemacht, und daß sein Tod nicht durch Verblutung herbeigeführt worden sei. (Vgl. Gutachten der Sachverständigen über den Konitzer Mord.) Weitere Auskunft über die Geschichte der Blutbeschuldigung gibt das Werk Stracks: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" (1908); das Werk des katholischen Geistlichen Fr. Frank: „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und der Gerechtigkeit", 1901; Chwolson: „Die Blutanklage und sonstige mittelalterlichen Beschuldigungen der Juden", 1901. Ein anderes bedeutendes Angriffsmittel der Antisemiten ist die Agitation gegen die jüdische rituelle S ch l a ch tm e t h 0 d e, deren Verbot den Juden den dauernden Aufenthalt in einer Stadt sehr erschwert, wenn aber das Verbot sich aus ein ganzes Land erstreckt, diesen Aufenthalt den Juden nahezu unmöglich macht. Demzufolge haben sich die Antisemiten den Tierschutzvereinen angeschlossen und seit 1883 an Behörden und Volksvertretungen fortwährend Gesuche um Verbot des Schächtens gerichtet. Der deutsche Reichstag hat am 18. Mai 1887 einen Antrag auf Einführung eines Reichsgesetzes gegen das Schächten abgelehnt. Aber im Königreich Sachsen ist 1892 die jüdische Schlachtmethode durch den Minister des Innern als gesetzwidrig erklärt worden, und in demselben Jahre wurde in der Schweiz das Schächtverbot zu einem wichtigen Bestandteil der Verfassung der Eidgenossenschaft gemacht. Neuerdings haben in Preußen antisemitische Stadtverwaltungen versucht, das Schächten durch Schlachthausordnungen unmöglich zu machen; außerdem ist eine bezügliche neue mächtige Agitation in den Tierschutzvereinen eingeleitet worden. In den Werken von I. A. Dembo „Das Schächten", 1894, „Gutachten über das rituelle Schlachtverfahren", 1894 und F. Weichmann „Das rituelle Schlachten" ist der überzeugende Nachweis geführt, daß die jüdische Schlachtmethode keine Tierquälerei darstellt.