Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1909)
- Article
- Der Fall Mugdan-Richert
- Date
- 1909-01-01
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. Vorwurf von gegnerischer Seite erhoben worden ist. Jedoch hat sich auch nicht der allergeringste Nachweis für diese Behauptung in irgendeinem Falle erbringen lassen.. Infolgedessen mußte der Central-Verein, noch dazu, da beide Kandidaten von zahlreichen Juden unterstützt waren, strikte Neutralität üben. Nichtsdestoweniger ist der Bereinsvorftand in die Angelegenheit hereingezogen worden und zwar durch folgende Verhältnisse. Herr Justizrat Or. Lövinson, ein - Vorstandsmitglied unseres Vereines und langjähriger eifriger Anhänger der Freisinnigen Volkspartei, wurde vor der Wahl ungefragt, ob er seine Stimme Herrn Sanitätsrat Mugdan geben würde. Herr Lövinson entschied sich für Mugdan. Dabei muß bemerkt werden, daß das Verhältnis der Freisinnigen Volkspartei und der . Demokraten Barthscher Richtung speziell in Berlin äußerst feindselig ist. - Als Herr Justizrat Lövinson ans die Anfrage die oben erwähnte Antwort gab, war er sich darüber klar, daß er nur der Parteidisziplin folgend und notgedrungen von seinem Standpunkt aus für ihn stimmen werde. Es sei gleich an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, daß Herr Justizrat Lövinson in keine r We is e f ür Mug - d an agitiert hat, insbesondere außer der Veröffentlichung feiner Bereitwilligkeit, für Mugdan zu stimmen, zu dem Gebrauche seines Namens in der Wahlangelegenheit m i t k e i n e m Worte ermächtigt hat. Jedwede weitere Verwendung seiner.Unterschrift ist also ohne fein Wissen und gegen seinen Willen erfolgt. Erst nach der Wahl erfuhr er, daß mau seinen Namen in mehreren Flugblättern mißbraucht hat. Vor der Wahl sind von beidän^eiten an den. Bereinsvorstand. Aufforderungen ergangen, für die eine oder andere Partei ,zw wirken. Auch har der Vorstand allen Anfragen gegenüber sich strikt auf. den. Standpunkt gestellt, daß er, .da. ke.im Antisemit in Frage komme, unter allen Umständen Neutralität wahren werde; ' doch. wurde den Anhängern des Sanitätsrats Mugdan regelmäßig mündlich und schriftlich bemerkt, daß.die Aufstellung eines getauften I u.de.11.■ d e m C e n t r a I - V e r ein 's e l b st v e r st än dti ch d u r.ch a u s u n s y in p a t h i s ch sei n m ü s s e. Hätte der Eentral-Berein in irgendeiner Weife für die eine oder die