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Im deutschen Reich · 1908-12-01 · Heft 12 (Dezember 1908) · p. 694

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 12 (Dezember 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-12-01
Page
694 (sequence 5)
Language
German
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694 Fm deutschen Reich. König absolut, wenn er uns den Willen Lut!" Die Reaktionäre erfaßte Groll, als der Kaiser das Wahlrecht, das ihnen seit Jahren in dem Landtage die Klinke der Gesetzgebung und Verwaltung in die Hand gegeben hat, selbst als reformbedürftig bezeichnete. Darüber kann man sich doch kaum täuschen, daß noch vor der Veröffentlichung im ,,Daily Telegraph" die Worte in der Thronrede bei der Eröffnung des preußischen Landtages: „Ich erblicke in der Fortentwicklung der Vorschriften über öcrs Wahlrecht zrnn Tarife der Abgeordneten eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart" bei den „Tivoli- Konservativen" und den Antisemiten strengster Observanz dem monarchischen Gefühl ähnlichen Abbruch getan haben, wie der Stimmungswechsel den Buren gegenüber. Die agrarischantisemitische „Deutsche Tageszeitung" machte daraus gar kein Geheimnis; sie erklärte in der ihr eigentümlichen 'hochfahrenden Tonart: „Einigermaßen über r a s ch t hat uns, w i e w i r unumwunden gestehen, die Erwähnung der beabsichtigten Wahlrechtsänderung. Es war bisher, wenigstens in der Regel, nicht üblich, Gesetzvorlagen oder gesetzgeberische Maßnahmen zu erwähnen, die dem Landtage für die bevorstehende Tagung nicht zugedacht waren. Die Thronrede hebt, entgegen dieser Gepflogenheit, mit besonderer Betonung hervor, es sei der kaiserliche W i l l c, daß die Vorschriften über das Wahlrecht zum Hause der Abgeordneten eine organische Fortentwicklung erfahren. Mit diesem kaiserlichen Willen wird m a n s i ch a b z u f i n d e n habe n." Die fromme „Kreuz-Zeitung" drückte sich zwar etwas vorsichtiger aus, aber sie konnte es sich nicht versagen, ihrer Ueberzeugung Ausdruck zu verleihen, daß jeder Eingriff in die organische Einheit des Wahlrechts e i n e n n a u f h a 1 t - [ fl tn e Entwicklung z u r D e m o trat i e hinab begünstige. Mit dieser Entwicklung hat es jedenfalls trotz der Ankündigung einer voraussichtlich nicht überhasteten Fortentwicklung der Wahlrechtsvorschriften noch gute Wege. Die Staatslenker entschließen sich immer weit leichter zu einem Personenwechsel als zu einem Systemwechsel, und nachdem die Erfahrung gelehrt hat, daß die Berufung Dt. Holles an Stelle Studts im preußischen Kulturkurse gar reine nennenswerte Veranda-

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