Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 11 (November 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-11-01
- Page
- 631 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 631 Protestant ober Katholik sei. Diese künstliche Deutelung eines Kaiserwortes hat sich aber als hinfällig erwiesen: in unwiderleglicher Weise ist kürzlich das Gegenteil dadurch gerichtsnotorisch festgestellt, daß von einem Regimentskommandeur erklärt wurde, der kaiserliche Erlaß beziehe sich auch auf die B e f ö r d e r u n g der Juden: deshalb müjje er sich durch den Vorwurf, eine r a l l e r h ö ch st e n K a b i n e t t s o r d e r zuwiderz u h a n d e [ n , indem er jüdische Soldaten von der Beförderung ausfchließt, schwer beleidigt fühlen. An „ein Glas Wasser oder Ursachen und Folgen^ nrahnt die Tatsache, daß diese allseitig als hochwichtig behandelte Feststellung eigentlich infolge des Kummers eines jüdischen Freiwilligen über die Nichterlangung der Gefreitenknöpfe erzielt worden ist. Im 169. Infanterieregiment diente als Einjähriger ein junger Mann namens Drepfus, der, obgleich von guter körperlicher und geistiger Bildung, weder bei der ersten noch bei der zweiten Beförderung berücksichtigt wurde 11nb sich dies sehr zu Herzen nahm. Dies veranlaßte seinen Enkel, den Rentier I o s e p h K a u f m a n n in Frankfurt a. M., ein Ehrenmitglied des Vereins badischer Leibgrenadiere, sich an die zunächst zuständige Stelle, an den Feldwebel, zu wenden, um zu erfahren, ob sein Neffe wirklich ein unbrauchbarer Soldat sei. Da dies verneint wmrde, fragte Kaufmann den Feldwebel, ob vielleicht das jüdische Bekenntnis die Ursache der Nichtbeförderung sei. Der Feldwebel versprach, mit dem Hauptmann zu sprechen. Nach des Feldwebels Aussage in der späteren Gerichtsverhandlung soll Rentier Kaufmann gefragt haben, ob der Haß des Hauptmanns gegen die. Juden die tiefere Veranlassung war. Der Hauptmann D e ii i ck e der 7. Kompagnie fühlte sich dadurch beleidigt und stellte Strafantrag. Die Verhandlung fand am 1. Oktober in Lahr unter gewaltigem Andrang vor dem Schöffengericht statt. Der Rentier Kaufmann wurde durch Rechtsanwalt und Reichs- und Landtagsabgeordneten Dr. F r a u k verteidigt. Ter als Lenge anwesende Oberst v. Randow gab aus Befragen des Verteidigers zu, daß er den Einjährigen einmal bei einer Schießübung öffentlich belobt habe, bestätigte aber die Aussage des Hauptmanns Denicke, daß sich Drepfus iw den letzten Monaten öfter zerstreut und unaufmerksam