Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 11 (November 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-11-01
- Page
- 632 (sequence 11)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 622 erwiesen habe. Ans die Frage des Verteidigers erklärte dann der Oberst ohne Rückhalt, daß nach einem Erlaß des obersten Kriegsherrn bei Befähigung eines Einjährigen ohne Unterschied der Konfession die Beförderung zum Reserveoffizier erfolgen solle. Hauptmann Denicke versicherte, daß er seine jüdischen Untergebenen genau so behandle wie seine andersgläubigen Soldaten und er keinen Unterschied kenne. Er hatte zu diesem Zweck verschiedene Musketiere jüdischer Konfession, die früher in seiner Kompagnie gestanden hatten, zur Verhandlung laden lassen, die diese Behauptung bestätigten. Der Großherzogl. Staatsanwalt aus Offenburg, der in der Annahme Kaufmanns, der „Nichtbeförderung aus Judenhaß", eine schwere Beleidigung des Hauptmanns erblickte. beantragte eine empfindliche Bestrafung. Das Gericht nahm aber mildernde Umstände an und erkannte nur auf eine Geldstrafe von 50 M. Ueber das Ergebnis der Verhandlung spricht sich Leo Straus im Stuttgarter „Neuen Tageblatt" wie folgt aus: „Solange jüdische junge Leute noch keine aktiven Offiziere werden können, kann es keine vorurteilslose Beurteilung der jüdischen Einjährigen — im allgemeinen - geben. Die blinden Vorurteile gegen alle Juden sind bei vielen Offizieren derartig eingewurzelt, daß sie — vielleicht unbewußt -- d i e Lei st u n gen u n d F -e h l e r der Juden von ganz a n d e r u G e s i ch t s p u n k t e n aus betrachte n. Und wenn auch die Frage des Onkels des jüdischen Einjährigen in Lahr in der Form ein Fehler war — und ganz besonders der Verkehr mir dem Feldwebel und wenn auch im speziellen Falle die Vermutung des Antisemitismus unbegründet war, so hat der Onkel sich doch von einer im allgemeinen richtigen, durch die Praxis tagtäglich leider bewiesenen Tatsache leiten lassen, daß eben die Juden beim Militär Menschen zweiter Klasse sind. Es wäre nur zu wünschen, daß alle mit der Beförderung von Soldaten, mit der Einstellung von Fahnenjunkern betrauten Offiziere in der Vermutung eine Beleidigung sehen würden, daß sie sich bei Beurteilung von Leistungen oder Persönlichkeiten durch Vorurteile leiten lassen könnten." Das Vorhandensein des kaiserlichen Erlasses kann nun nicht mehr bezweifelt werden, und die Versuche der antisemitischen Presse, trotz der unzwei-