Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1908)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1908-10-01
- Page
- 589 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- address
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316766-2316776--18284-2340707- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
B c i'c inx-n a cyrichten. 589 stützt. Die bayerische Regierung entschied zugunsteir des Gesuchstellers, und es wird auf Pässen, die bayerische Juden erhalten, das Glaubensbekenntnis keine Erwähnung mehr finden. Das gilt als Beweis dafür, daß diese Regierung für die Juden gleiche Behandlung in andern Ländern verlangt." Das Bemerkenswerteste cm dieser Notiz, deren Inhalt in Deutschland selbstverständlich schon vorher bekannt war, ist die Ueberschrift, mit der sie veröffentlicht wurde; sie lautete nämlich: „Bayern weiter voran als Amerika/' Bon unterrichteter Seite ist bald nach dein Bekanntwerden des bayerischen Ministerialbescheides darauf hingewiesen worden, daß in Preußen schon seit langer Zeit bei Ausstellung von Pässen die Religionsangehörigkeit des Paßinhabers in dem Passe nicht vermerkt wird. Trotzdem aber sind auch die jüdischeil Reisenden Preußens allen den Bestimmungen der russischen Regierung über den Besuch Rußlands durch fremde Juden unterworfen. Denn das russische Generalkonsulat in Berlin ist beauftragt, von jedem Reisenden, der nach Rußland zu fahren beabsichtigt, und zu diesem Zwecke beim Generalkonsul seinen Paß visieren lassen will, den Taufschein zu verlangen. Somit wird auch die Absicht Bayerns, den jüdischen Reisenden eine Erleichterung zu verschaffen, nicht erreicht; eine Besserung der Verhältnisse ist einzig nur zu erzielen, wenn sich die leitenden Staatsmänner der Großmächte darüber verständigen, Rußland gemeinsam klarzumachen, daß es kein Recht herbe, auf nichtrussische Bürger russische Ausnahmegesetze in Anwendung zu bringen. Rußland hätte längst daraus verzichtet, wenn die Vertreter der Großmächte ihm von diesem Gesichtspunkt aus Vorstellungen gemacht hätten und den verhandelnden russischen Diplomaten klargemacht Hütten, es handle sich bei dieser Frage nicht etwa nur um eine Sache religiöser Toleranz, sondern des internationalen Rechts, mit dem es sich schlechterdings nicht in Einklang bringen läßt, daß nichtrussische Bürger einer konfessionellen Differenzierung burcli das russische Ministerium des Innern unterworfen sind - - imb bleiben! — In D a r mstad t hat sich dieser Tage eine Ortsg r u p p ede s C e n t r a l - Be r e i n sde ut s ch e r St a a t s - b ü r g e r j ü d i s ch e n G l a u b e n s gebildet. In den Vorsternd