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Im deutschen Reich · 1908-10-01 · Heft 10 (Oktober 1908) · p. 573

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 10 (Oktober 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-10-01
Page
573 (sequence 10)
Language
German
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Umschau. 573 sie sich aber nicht fühlen." Es genügt eigentlich, solche verbohrten publizistischen Leistungen niedriger zu hängen; jedenfalls hat die „Freisinnige Ztg." völlig recht, wenn sie den ^Agrariern die Worte ins Stammbuch schreibt: „Wenn das Deutschtum sich aus die Kreise in den Ostmarken verlassen sollte, deren Sprachrohr die „Dtsch. Tagesztg." ist, dann wäre es schon verlassen genug. Das haben ja u. a. in den letzten Jahren verschiedene Güterverkäufe arischer Magnaten gezeigt. Bekannt ist ja auch, daß Angehörige des Adels sich dazu hergegeben haben, bei den Ankäufen eines polnischen Güteragenten ans deutscher Hand als Strohmänner 51t figurieren." Vielleicht ist die Zeit nacht mehr fern, in der auch die Frage zur Erörterung gelangen wird, ob sich dieselben Angehörigen des Adels, die sich in den Ostmarken als so zweifelhafte „Stützen des Deutschtums" erweisen, wenigstens noch als „zuverlässige Stützen der Monarchie" zu betrachten sind. Daß die radikal-antisemitische Presse einen ihren Tendenzen entschieden widersprechenden.kaiserlichen Erlaß künstlich so zu deuteln versuchte, daß er nichts weiter bedeutete, als etwas einzuschärfen, was längst von den Armeekommandos geschehen war, bei der Gffrziersrvahl den Unterschied der christlichen „Konfession" nicht in Betracht zu ziehen, konnte niemand in Verwunderung setzen. Daß aber ein Blatt, das über die vorurteilslosen Anschauungen des obersten Kriegsherrn so wenig wie über die Tendenz und Entstehungsursache des Erlasses in Zweifel sein kann, wie das „Deutsche Aöelsblcrtt" einen Artikel des Freiherrn v. Saß veröffentlicht, der die antisemitische Wortklauberei bestätigt, kennzeichnet gewisse Angehörige des Adels! Er sagt: „Der Erlaß will jeden Unterschied zwischen Evangelischen und Katholischen beseitigen. Wäre das Judentum gemeint, dann hätte man jedenfalls den Ausdruck „Religion" anwenden müssen." Solange der Wille des Monarchen ihnen Vorteile brachte, galt bei diesen Edelleuten der Grundsatz „regis voluntas suprema lex"; jetzt, wo ihnen das unsagbare Unheil droht, einen Juden als „Kamerad

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