Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 521 (sequence 4)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 521 „Stand" eintreten, nach Behauptung der „Handelswacht" „minderwertiges Material"! Das mögen sich die e h e m a l i g e n Vo! kssch ü l er in den Reihen des deutsch-nationalen Verbandes m erke n. Den Verband zu stärken, antisemitische Parteisteuern für die Wahl des Herrn Schack zu zahlen und Volksfeinde antisemitischer Couleur in den Reichstag zu wählen, dazu sind sie gut genug, —> ihre Führer aber betrachten sie im Grunde ihres Herzens als „minderwertiges Material", weil sie eben nur die Volksschule besucht haben. Nur die hurrapatriotisch gesinnten einjährig-freiwilligen Bourgeoissöhnchen, die eszum Reserveleutnant gebracht haben, sind Qualitäts-Mitglieder der deutschnationalen „Standes"-Organisation." — Wegen Verteilung v o n P ü ck l e r - F l ü g b l ä t - tern hatten sich am 10. August der Schneider Robert Richter und der Privatier Richard Giese vor der ersten Ferienstrafkammer des Landgerichts I zu verantworten. Beide waren beschuldigt, in einer, den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zur Begehung von Gewalttätigkeiten angereizt zu haben. Bald nach dem Erlaß des Redeverbots gegen Pückler wurden Flugblätter verbreitet, die mit Hetzereien gespickt waren. Zwei dieser Flugblätter mit der Ueberschrift „Kauft nicht bei Juden!" und „Die verfaulte Gesellschaft" tauchten im November v. I. in Berlin auf. Der Inhalt beider Flugblätter veranlaßte die Staatsanwaltschaft, die Beschlagnahme anzuordnen. Die Kriminalpolizei ermittelte, daß die Angeklagten die Verbreiter dieser Flugblätter waren. In der Verhandlung wurde während der Verlesung Wege n G e f ä h r düng der S t a a t s - sichert) eit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Der Staatsanwalt beantragte gegen Richter drei Monate Gefängnis, gegen Giese 100 Mark Geldstrafe. Das Gericht erkannte gegen beide Angeklagte auf je 50 Mark Geldstrafe eventuell 10 Tage Gefängnis. — Wie die „Post" berichtet, soll im Mai nächsten Jahres in den prächtigen Kursaal-Anlagen in Cannstatt bei Stuttgart, gegenüber der „Auerbach-Linde" ein Denkmal für Berthold Auerbach ausgestellt werden, das aus einer überlebensgroßen Erzbüste des Dichters bestehen und sich auf einem Sockel aus schwarzwäldischcm Granit erheben soll. Die