Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 507 (sequence 3)
- Language
- German
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Eintritt in das Offizie r! o r p s z u c r m ö a - l i ch e n. Tie liberalen Blätter äußerten sich aber über die bevorstehende Erfüllung einer so berechrigten Forderung äußerst skeptisch und betonten dabei übereinstimmend, daß es nur gerechtutnb verfassungsmäßig sein würde, wenn man der bisherigen Praxis, Juden von der Wahl Zu Reserveoffizieren auszuschließen, endlich ein Ende machte. So erklärte z. B. die „Breslauer Morgenzeitung": „Das werden wir erst glauben, wenn wir es einige Male erlebt haben werden!" und die „Saale-Zeitung" schrieb: „Bestätigt sich die Nachricht, die bekanntlich periodisch in der Presse anftaucht, die offiziös z w a r nie de m e u t i e r t w ird , o b s ch o n die T a t s a ch e n die M e l d u n g oft ge n il g - L ü gen g e - straft haben, — so wäre das endlich erreicht, was seit Jahren von dem aufgeklärten Teil des deutschen Volkes mit Nachdruck verlangt wird: die Zulassung der Israeliten' zur Offizierskarriere!" Wenn hier und da in letzter Zen noch Zweifel an dieser Errungenschaft laut wurden, dürften sie doch .gänzlich durch folgende auf eine zuverlässige Information zurückzuführende Mitteilung der „Freisinnigen Zeitung" beseitigt werden: „Vor ein paar Wochen ging durch die Presse eine Notiz über einen Erlaß von höchster Stelle des Inhalts, daß bei der Offizierwahl keine Rücksicht zu nehmen sei auf die Konfession der Aspiranten. Diese Notiz ist von den Blättern verschiedener Parteirichtung in verschiedener Weise ausgedeutet worden, vielfach auch so, daß er n it r auf C h r isten v e r s ch i e d e n e n G l a u b e n s B e z u g h a b e. D i e s e D e u t u n g i st f a l s ch! Gemeint ist, daß nicht bei der Auswahl der Offiziere Unterschiede gemacht werden sollen z w i s ch e n C h r i st e n u n d Juden, sondern daß nur ausschlaggebend sein soll, ob die Aspiranten militärisch und nach ihren persönlichen Verhältnissen für das Offizierkorps qualifiziert sind. Der Erlaß bewegt sich also zweifelsohne in der Richtung staatsbürgerlicher Gleichberechtigung." . ■ \.J :: r ■ Daß es sich bei der Verbreitung des Erlasses um keinen „Judenschwindel" gehandelt hat, haben die „Deutsch-Sozialen Blätter" sehr bald eingesehen und zugeben müssen; sie berichteten sogar, daß sie inzwischen auf Grund eigner Information erfahren hätten, daß cs sich nicht nur um einen einfachen Erlaß