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Im deutschen Reich · 1908-09-01 · Heft 9 (September 1908) · p. 503

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 9 (September 1908)
Article
Die Judenlandtage in Kurhessen
Date
1908-09-01
Page
503 (sequence 5)
Language
German
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Tie Judenlandtage in Kurhessen. 503 keinen andern in das Wort fallen, vielwenigcr jemanden beleidigen bei harter Geld- oder Leibesstrafe überhaupt alles was ihnen die Commissarien Kraft der Instruktion andeuten, gehorsamst nachleben insonderheit jeder Jude seinen - Originalschutzbries oder Toleranzschein mit einem Attestate des ihm Vorgesetzten Justitzbeamten oder Reservateneommissarius über sein Verhalten, und vom Rentnereibeamten über die Berichtigung der Abgisten vorzeigen." (Cammer-Ausschr. 8. April 1797.) Darauf wurden die Namen nach den 6 Klassen Kassel Gubensberg, Ziegenhain und Borken, Rotenburg und Samter, Schmalkalden, Eschwege und Witzenhausen, Marburg verlesen; wer beim Namensaufruf fehlte, konnte in eine Strafe von 5—50 Kammergulden genommen werden. Darauf folgte die Wahl der 6 neuen Vorsteher, wenn die alten eine Wiederwahl ablehnen sollten. Die Wahl geschah durch Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entschied das Los. Die Kommissare ermahnten die Versammelten, ihre Stimmen an redliche, verständige, zu Zank und Streit nicht geneigte, uninteressierte und mit den übrigen Vorstehern und dem Landrabbiner mit Blut-, Freund- oder Schwägerschaft im dritten Grade nicht verwandte Personen gegen deren Leben und Wandel niemand mit Bestand einwenden kann, zu geben. Die Namen der Gewählten wurden vom judenschastlichen Pedell durch Anschlag an die Rathaustür bekannt gegeben, die Bestätigung bis zur Erledigung etwaiger Einsprüche ausgesetzt. Die Verpflichtung der Vorsteher — Medino-Parnoßim genannt — erfolgte nach der Zustimmung des Landesherrn. Nun schritt man zur Wahl der Sch ätz er, deren besoldetes Amt von großer Wichtigkeit war. Ihre Wahl unterschied sich wesentlich von der der Vorsteher. Von 6 Vorstehern wählte jeder in seiner Klasse 6 „redliche, erfahrene, gewissenhaft, auch in Ansehung der 'Verwandtschaft unverwersliche Personen", deren Namen ans die vorhin erwähnte Art bekannt gemacht wurden. Auch dieses Amt mußte angenommen werden. Bon 0 Personen jeder Klasse wurde einer durch das Los gezogen. Gewöhnlich besorgte dies der Landrabbiner. Sämtliche Namen der vorgeschlagenen Juden wurden nun, wieder in eine Büchse getan, aus der dann der Name des „Schätzer-Obmann" gezogen wurde. Die Bestüti-

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