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Im deutschen Reich · 1908-09-01 · Heft 9 (September 1908) · p. 502

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 9 (September 1908)
Article
Die Judenlandtage in Kurhessen
Date
1908-09-01
Page
502 (sequence 4)
Language
German
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502 Im deutschen Reich. zwei landesherrliche Commissare die Leitung. Sie erhielten dafür eine besondere Entschädigung für ihre Mühe'und Tagegelder. In der Landtagsrechnung von 1714 sind für den Kriegsrat Thaurer 17 Thaler und 4 Albus bezeichnet; desgleichen Kommissionsgebühr 44 Thaler; sein Schreiber Kersting erhielt 15 Thaler und der Bürgermeister zu Spangenberg „vor Logement und Zehrungskosten" für Kriegsrat Thaurer 47 Thaler 26 Albus und 4 Heller. -- Auch die Anwesenheit des Landrabbiners war vom Landesherrn besohlen, „weil er von vielen Sachen allein die übrige Wissenschaft besitzt"; ihm lag auch die Verpflichtung der in neue Acmter eintretenden Personen ob. Seine Diäten betrugen nach einer Rechnung von 1733 — 13 Thaler und 12 Alb. Für die Predigt erhielt er ein Honorar von 8 Thalern. Es ist selbstverständlich, daß die judenschaftlichen Vorsteher sämtlich anwesend sein mußten. Ferner hatten sich alle Juden des ganzen Landes, „welche Besitz haben oder tolerirt werden", in Person am Vorabend des Versammlungstages am bezeichneten Ort einzufinden, desgleichen die Witwen der verstorbenen Schutzjuden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten bedurfte landesherrlicher Genehmigung. Bor der Versammlung hatten die herrschaftlichen Beamten die Schutzbriefe einzufordern, die Judentabellen auszustellen und jedem ein gedrucktes Exemplar der Verhaltungsmaßregeln auszuhändigeu. Auch die unter dem Schutze der althessischen Ritterschaft wohnenden Juden mußten zugegen sein. Mit welcher Strenge verfahren wurde, beweist ein Cammer-Ausschreiben vom 19. April 1800: , „In Erteilung der für die Person nicht erscheinenden Schutzjuden nötigen Entschuldigungszeugnisse, welche nur Krankheit oder anderer unvermeidlicher erheblicher Ursachen wegen zugelassen sind, sollen die Beamten nicht zu willfährig sein; wenn aber hinlängliche Ursache zum Ausbleiben vorhanden ist, sie unentgeltlich zu erteilen". — Die Eröffnung des Landtagesgeschah durch die fürstlichen Kommissare aus dem Rathause durch eine wenig erbauliche Ansprache: „.Sämtliche Inden sollen still, bescheiden und friedlich sich betragen, jedesmal, so lange die Versammlung dauert, an dem Orte und zu der Zeit, wie und wann es ihnen von den Commissionarien besohlen wird, sich ungesäumt einsinden, keinen ungeziementen Eifer im Reden zeigen, auch

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