Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- Die Judenlandtage in Kurhessen
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 501 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Juden Landtage in Kurhessen. 501 Lagt zu versamlen, gestalt dessen auch nuhnmehr deß alten Verbundes wiederumb de noor groß vndt klein einhellig verwilliget auch bekräfftiget, daß hinfuhro die sämptliche Judenschafft insitzer deß landes Ober vnd Niederhessen in ihren alten Berbindniß sein vndt bleiben sollen vndt wollen." Der älteste Judenlandtag fand im Jahre 1622 in Kassel statt. Der judenschaftliche Obervorsteher'Benedikt Goldschmidt hatte ihn einberufen, um die von ihm ausbezahlte Kriegssteuer von 2000 Goldgulden auf die einzelnen Gemeindemitglieder Zu verteilen. Während der erwähnte Bundesbrief nur vom Landtag 1633 berichtet, wissen wir noch von solchen Tagungen 1654 und 1659 in Melsungen. 'Vom Jahre 1690 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts fanden in den Städtchen Spangenberg, Melsungen, Grebenstein, Gudensberg und Borken 25 Landtage statt, meist nach dreijährigem Cyklus. Ueber die ursprüngliche Tätigkeit des Landtages geben die Statuten von 1690 Nachricht: „Es ist in diesem Lande von Alters her Gebrauch, daß durch Vorwilligung der gnädigster Herrschaft nach verflossenen 3 Jahren ein gewisser Tag zur Versammlung der sämtlichen Judenschaft an einem Orte, wo es den Landes- Vorstehern am füglichsten anmerket, angesetzt werde, damit eine Specifieation auf die Silber-Gelder, so jährlich der gnädigsten Herrschaft gehörig, jedem nach seiner Anlage eingerichtet, und an den Collector, so von gnädigster Herrschaft davon angesetzt ist, überliefert werden kann, wie auch einen: jedem im Lande seine Anlage aufs Neue einzurichten den Landrabbiner und den Obereinnehmer wieder anzunehmen auch Vorsteher, Deputirte zu Abhörung der Rechnungen und Taxirer oder Schätzer zu machen, auch alle 'Sachen in Stand zu bringen re." Als Versammlungszeit war gewöhnlich der Monat August angesetzt, nach dem Festtag des 9. Av, „da die Juden eben kein besonderes Fest oder andere ihren Handel angehende Hauptgeschäfte haben." Gewöhnlich dauerte die Tagung drei Wochen. Vor der Eröffnung der Zusammenkunft hatten die Beamten für Quartiere, willige Aufnahme, Bier, Brot, Fleisch und sonstige Bedürfnisse zu sorgen. Durch Reskript der fürstlichen Rentkammer an den Bürgermeister und Rat des Ortes wurde dieses ausdrücklich befohlen. Bei der Tagung führten