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Im deutschen Reich · 1908-09-01 · Heft 9 (September 1908) · p. 490

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 9 (September 1908)
Article
Verkehr mit Rußland
Date
1908-09-01
Page
490 (sequence 8)
Language
German
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■490 Fm deutschen Reich. freundlich gesinnt und fähig, mit seinen jüdischen Nachbarn vollkommen Frieden zu halten. Man glaubt, daß die hochgestelltesten Personen im russischen Reiche mit der antisemitischen Bewegung sympathisieren. Anfangs war zweifellos die Bewegung auf wirtschaftliche Ursachen zurückzuführen. Die Nüchternheit, Mäßigkeit und Klugheit des Israeliten boten ihm ungeheuere Vorteile gegenüber dem unmäßigen, ausschweifenden russischen Bauern. Durch strenge Verordnungen aber wurde das' wirtschaftliche Mißverhältnis beseitigt und die Frage aus ein anderes Gebiet übertragen. Der Jude war nicht mehr gesetzlich berechtigt, wirtschaftlicher Wettbewerber zu sein und nun waren nur der religiöse Fanatismus und der Haß der Beamten die Triebfedern zu de^r Metzeleien. In einer Schrift vom Jahre 1893 hat unser Gesandter in Rußland, Mr. Andrew D. White, als Ursachen der Bewegung gegen die Juden „unbestimmte ererbte Vorurteile mit Mythen und mittelalterlichen Legenden" angegeben. Ich habe mich über die betrübende gegenwärtige Lage des Juden in Rußland verbreitet, um sein jetziges unseliges Los mit seiner günstigen Lage 1832, als der Vertrag abgeschlossen wurde, zu vergleichen. So sehr aber auch diese Leiden unser Mitgefühl wachrufen, müssen dennoch unsere Bemühungen zuerst darauf gerichtet sein, unsere eigenen Bürger zu beschützen. In früheren Jahren haben wir sogar zugunsten unterdrückter Juden uns in die innere Verwaltung fremder Länder eingemischt. Sollen wir für unsere eigenen Bürger weniger tun? Der russische amtliche Fanatismus soll sich doch nicht an Amerikanern versuchen. Russische Polizeiverordnungen dürfen doch nicht geltend gemacht werden, wenn sie mit Vertragsrechten im Widerspruch stehen. An den Grenzen Rußlands muß jedem Amerikaner der gleiche Empfang gewährt werden. Ein amerikanischer Jude muß sagen dürfen: „Schließt mich aus auf eure Gefahr, oder schließt alle Amerikaner aus, wenn ihr es wagt." Fremde lokale Gesetze müssen sich unseren Vertragsrechten unterordnen. Bei der Verteidigung dieser Rechte hat Mr. B l ai n e am 29. Juli 1881 über die Ausweisung amerikanischer Juden aus Petersburg geschrieben: „Die aus einem Vertrage herrührende Verpflichtung

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