Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- Verkehr mit Rußland
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 487 (sequence 5)
- Language
- German
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Verkehr mit Rußland. 487 Zeit hatte es den Anscheinals sollte diese Frage in einer unsere Empfindung und unsere Ehre befriedigenden Weise gelöst werden, aber jetzt sind unsere Rechte veräußert, ist unser Standpunkt verlassen worden durch dieselben Personen, die dazu bestimmt waren, ihn zu verteidigen. Die Frage war und ist schließlich: Soll der Inhaber eines amerikanischen Passes, in dessen Hand sich der höchste Ausweis der amerikanischen Bürgerschaft befindet, gehemmt und über sein religiöses Bekenntnis befragt, der Durchforschung und der Demütigung unterworfen werden und schließlich wegen seines Glaubensbekenntnisses nicht das Gebiet eines Kaiserreiches betreten dürfen, mit dem wir in Frieden leben und das durch den weihevollsten Vertrag mit uns verbunden ist? Ich lenke die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Tatsache, daß das Recht amerikanischer Bürger, in Rußland zu reisen und zu wohnen, nicht von den Launen und Schrullen eines unglücklichen Selbstherrschers abhängt, sondern sich auf Rechte gründet, die uns durch den Vertrag von 1832 zugesichert und durch die erleuchtete Erkenntnis der Kulturwelt gebilligt sind. Dieser Vertrag hat den Amerikanern und den Russen das gegenseitige Recht verliehen, in dem andern Lande zu reisen und zu wohnen und während des Aufenthalts daselbst gleiches Recht und gleichen Schutz zu genießen wie die Landesangehörigen. Das Recht der Amerikaner, nach Rußland zu gelangen, ist so klar, daß an den Worten nicht zu deuteln ist. Dennoch haben die Russen aus dem Wortlaut dieser unzweideutigen Vertragsklausel mit bemerkenswerter Doppelzüngigkeit neuerdings ein Recht aufzustellen gewußt, eine ganze Klasse amerikanischer Bürger einfach ihres Glaubensbekenntnisses wegen auszuschließen. Sie behaupten jetzt, weil sie selbst gegen die Hebräer in ihrem Reiche strenge Unterdrückungsmaßregeln eingeführt haben, daß die Amerikaner jüdischen Glaubens nicht mehr berechtigt sind, in Rußland irgendwelche Vorrechte vor den russischen Juden zu haben. Gegen diese unerträgliche Anmaßung haben wir immer mit Entrüstung protestiert. Man wagt selbstverständlich nicht, unsere Mitbürger derselben Gewalt und Verfolgung zu unterwerfen, an die die russischen Juden gewöhnt sind, aber man schließt trotz unseres Vertrages die Tür vor ihnen zu. In der Zeit, in der der Vertrag abgeschlossen worden