Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- Verkehr mit Rußland
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 485 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Verkehr mit Rußland 485' ihr Gesuch um einen Paß nochmals in Betracht gezogen werden solle; schließlich eine Abschrift einer dieser von dem Staatsdepartement am 28. Mai 1907 erlassenen Schreiben beigelegten Notiz." Nach einer kurzen Debatte über die formale Behandlung der Angelegenheit verliest der Schriftführer noch folgende Schriftstücke: Staatsdepartement, Washington 190—. Bürgerschaft! Mein Herr! Das Departement hat ein Gesuch um einen Paß von . . . erhalten, aus dem hervorgeht, daß . . . in . . . geboren ist. Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf die beigefügte Mitteilung an frühere russische Untertanen, die in ihr Vaterland zurückzukehren gedachten; Sie werden aus dieser Mitteilung erfahren, daß' es eine strafbare Verletzung des russischen Gesetzes ist, wenn ein russischer Untertan ohne Genehmigung der russischen Regierung in einem anderen Lande die Naturalisation erlangt. Wenn auch unsere Regierung ein solches Erfordernis nicht für nötig hält, kann sie doch nicht amerikanische Bürger dazu ermutigen, sich selbst in die Sphäre zu begeben, wo es Gesetzeskraft hat. Wenn wir befriedigenden Bescheid erhalten, daß . . . nicht die Absicht hat, sich in russisches Gebiet zu begegnen, oder daß . . . von der russischen Regierung die Erlaubnis zur Rückkehr erhalten hat, wird das Gesuch um einen Paß unverzüglich cherücksichtigt werden. Indem das Gesuch, das Naturalisations- Zeugnis und die Summe von 1 Dollar hiermit zurückgegeben werden, bin ich, mein Herr, Ihr gehorsamer Diener Chef des Bürgerschafts-Bureau. Beilage. R u ß l a n d. Mitteilung an amerikanische Bürger, die früher Untertanen Rußlands waren, und in dieses Land zurückzukehren beabsichtigen. Ein russischer Untertan, der ein Bürger eines anderen Landes wird, ohne dazu die Genehmigung der russischen Regierung erhalten zu haben, verletzt ein russisches Gesetz und verwirkt dafür Haft und Strafe, falls er zurückkehrt, ohne