Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1908)
- Article
- Der Kindesraub von Bologna vor 50 Jahren
- Date
- 1908-07-01
- Page
- 420 (sequence 10)
- Language
- German
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420 Im deutschen Reich. sollte der alte Manolo Mortara im Jahre 1871 erfahren, als er wegen angeblicher Tötung seines Dienstmädchens vor die Geschworenen gestellt wurde, obschon er zu jener Zeit, als der vermeintliche Mord geschehen war, schwer krank darniedergelegen und an der Tat vollständig unschuldig war. Wir wollen diesen kleinen Epilog hier in aller Kürze erzählen. Am 3. April 1871 gegen vier Uhr nachmittags holte das Dienstmädchen Rosa Tognazzi, das seit einem Monat bei der Familie Mortara in Florenz in Dienst stand, die Nichte Manolo Mortaras, die kleine Jmelde, aus der Schule ab. Während sie mit ihr nach Hause ging, wurde sie aus der Straße von zwei Personen, darunter einem gewissen Bartolozzi, bei dem sie früher bedienstet war, angeredet und beschuldigt, daß sie ihm früher verschiedene Gegenstände gestohlen habe. Er drohte ihr mit einer Anzeige, wenn ste ihm die Sachen nicht sofort zurückgäbe. Zu Tode erschrocken, flüchtete Rosa Tognazzi mit der kleinen Jmelde in das Haus ihres Dienstgebers Mortara, der seit einiger Zeit als schwerkranker Mann das Bett hüten muhte. Es waren kaum 20 Minuten verstrichen, als plötzlich Rosa Tognazzi aus einem Fenster des dritten Stockes der Wohnung Mortaras auf den Hof hinabstürzte und tot liegen blieb. Bon der Familie des Schwerkranken wurde die Polizei sofort benachrichtigt. Nach zwei Tagen wurde Manolo Mortara verhaftet, und da er nicht gehen konnte, von seinem Sohne Augusto und einem Gensdarmen die Treppe hinuntergetragen. Ein Wagen brachte ihn in das Gefängnis. Gegen ihn wurde, obschon er, wie gesagt, weder gehen noch stehen konnte und von schwerem Siechtum heimgesucht war, die Anklage erhoben, daß er den Tod seines Dienstmädchens veranlaßt habe. Jedermann erwartete, daß der Beschuldigte bald wieder in Freiheit gesetzt werden würde, aber dies war nicht der Fall. Es vergingen vielmehr sechseinhalb Monate, die der Kranke im Lazarett des Gefängnisses verbringen mußte, bis die Angelegenheit vor die Geschworenen kam. Der bis dahin unbescholtene Angeklagte, zu jener Zeit ein Mann von 54 Jahren, der so vielen Herzenskumnrer erlebt