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Im deutschen Reich · 1908-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1908) · p. 421

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1908)
Article
Der Kindesraub von Bologna vor 50 Jahren
Date
1908-07-01
Page
421 (sequence 11)
Language
German
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Der Kindesraub von Bologna vor 50 Jahren. 421 hatte, mußte sich jetzt gegen die Anklage, ein abscheulicher Verbrecher zu sein, verteidigen. Während des ganzen Verhörs zeigte er sich als Mann von Ruhe und Würde. Freimütig antwortete er auf die Fragen des Vorsitzenden des Gerichtshofes, nie mit sich in Widerspruch geratend. Auch vergaß er nicht, zu erwähnen, und dabei bemächtigte sich seiner ein krampfhaftes Schluchzen, das ihm einst vor 13 Jahren eines seiner Kinder von den päpstlichen Sbirren geraubt worden sei. Die sowohl seitens der Anklage wie der Verteidigung herbeigezogenen Aerzte erklärten einstimmig die Unmöglichkeit, daß Mortara seine Magd, die eine korpulente Person gewesen, hätte heben können. Nach ihrer Ansicht handelte es sich nicht um einen Mord, sondern um einen Selbstmord. Einen kulturgeschichtlichen Wert hatte das Plädoyer des -Verteidigers, des berühmten italienischen Juristen und Parlamentsmitgliedes Pasquale Stanislao Maneini, der den ganzen Kriminalprozeß vom Standpunkte der religiösen Vorurteile und der Manöver der klerikalen Partei aus beleuchtete, die mehrere Zeugen gegen Manolo Mortara 'gewonnen hatte. Er schilderte den Raub des jungen Edgardo, sowie die daraus folgenden Vorgänge und stellte an die Richter die Frage, ob sie glauben könnten, daß die Klerikalen jemals diese Familie in Frieden lassen würde, die ihnen indirekt so großen Schaden zugefügt habe. Es sei überhaupt eine Schmach, daß ein derartiger monströser Prozeß möglich gewesen sei. Es läge offenbar Selbstmord vor, was schon die körperliche Unfähigkeit des schwer Leidenden und seine wohlbekannten moralischen Eigenschaften bewiesen. Maneini sprach sechs Stunden lang, und das sehr zahlreiche Auditorium unterbrach die Rede fortwährend durch Kundgebungen stürmischen Beifalls, so daß der Gerichtspräsident sich genötigt sah, den Saal räumen zu lassen. Was jeder erwartet hatte, geschah. Die Geschworenen verkündigten einstimmig nach kurzer Beratung die Unschuld Mortaras und sprachen ihn frei. Die Gerechtigkeit hatte über die Jntrigue und das Vorurteil gesiegt, aber niemand entschädigte den Märtyrer des religiösen Fanatismus für die sechseinhalb Monate unschuldig verbüßte Untersuchungshaft, und niemand entschädigte ihn für den großen

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