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Im deutschen Reich · 1908-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1908) · p. 416

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1908)
Article
Der Kindesraub von Bologna vor 50 Jahren
Date
1908-07-01
Page
416 (sequence 6)
Language
German
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416 Im deutschen Reich. abzuwarten und erst, wenn derselbe negativer Art sein sollte, eine direkte Deputation an den Papst abgehen zu lassen. Baron Adolf von Rothschild reiste nach Rom, um durch maßgebende Personen den Knaben aus den Händen der Feinde herauszubekommen, doch auch sein Einfluß, seine Versprechungen und seine Bitten halfen nichts. Man war im Vatikan unerschütterlich und machte ihn darauf aufmerksam, daß es sich hier um ein Dogma handle, und daß der Papst in religiösen Dingen unfehlbar sei. Es sei unmöglich, eine kirchliche Verfügung wieder rückgängig zu machen, ohne dadurch die Grundfesten des katholischen Glaubens zu erschüttern. Besonders würdig benahm sich in dieser, sich bald zu einer europäischen Frage entwickelnden Gewissenssache die katholische Presse in der Schweiz; das damalige Hauptorgan der katholischen Schweiz „Die Schwhzer Zeitung", äußerte sich in schärfsten Ausdrücken gegen diesen Kindesraub und gegen die ihn beschützenden ultramontanen Blätter, während die französischen kirchlichen Organe, wie z. B. der „Univers" in Paris eine fanatische Sprache führte und sich ganz und gar auf die Seite der Kurie stellten. Der Kirchenstaat zeigte sich überaus hartnäckig, indem er nicht allein über alle Eingaben zur Tagesordnung überging, sondern sogar die Angelegenheit benutzte, um die Zügel noch straffer zu spannen. Im Dezember 1858 erließ das General- Vikariat in Rom ein Dekret, dahingehend, daß sämtliche christlichen Dienstboten, die in jüdischen Familien dienten, aus den betreffenden Häusern gewaltsam entfernt werden sollten. Bei der Ausführung dieses Gewaltaktes kam es zwischen den päpstlichen Polizeibeamten und der betreffenden Dienerschaft hier und da zu heftigen Faustkämpfen. Das General-Vikariat berief sich auf ein altes Gesetz, das den katholischen Gläubigen verbiete, bei Juden zu dienen. Doch hatte in den letzten Jahren eine mildere Praxis obgewaltet, und ohne die Mortara-Affäre Ware es dem Vatikan nicht eingefallen, aus der Rumpelkammer veralteter Verordnungen ein derartiges Dekret herauszusuchen. Groß war die Entrüstung gerade in christlichen Kreisen über dieses bornierte und schikanöse Vorgehen der päpstlichen Regierung. In Rom und anderen Orten fanden Zusammenrottungen statt, und die päpstliche Polizei hatte alle Hände voll zu tun, um die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.

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