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Im deutschen Reich · 1908-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1908) · p. 414

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1908)
Article
Der Kindesraub von Bologna vor 50 Jahren
Date
1908-07-01
Page
414 (sequence 4)
Language
German
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414 Im deutschen Reich. regierenden Kardinal-Erzbischofs vorgenommenen gewaltsamen Entführung seines Kindes nachzuweisen suchte. Er machte gegen den Raub u. a. geltend, daß die betreffende Magd, die einst in seinem Haufe gedient hatte, dem kanonischen Gesetz zufolge nicht berechtigt gewesen sei, das Kind zu taufen, weil es nie lebensgefährlich erkrankt gewesen, und daß überhaupt der ganze Akt unglaublich und illegal sei, da sie so viele Jahre hindurch geschwiegen habe. Diese Beschwerdeschriften des unglücklichen alten Mortara wurden von tausend Einwohnern von Bologna mitunterzeichnet. Lange Zeit schwiegen sich die päpstlichen Behörden aus und verweigerten jede Antwort, bis endlich auf eine Eingabe der Judenschaft in Bologna aus Rom ein Bescheid erging, der die Gesetzlichkeit des Borgehens der päpstlichen Polizei zu rechtfertigen suchte. In jener merkwürdigen Auslassung war u. a. zu lesen: „Es ist möglich, daß die Magd und vielleicht sogar der Priester eine ungesetzliche Handlung begangen haben. Nichtsdestoweniger ist die von ihnen bewerkstelligte Taufe eine nicht mehr aufzuhebende Tatsache und das getaufte Kind infolge dieses Aktes unwiderruflich ein Christ. Ebensowenig wie man durch Untersuchung und Aburteilung einen ermordeten Menschen je wieder ins Leben zurückrufen kann, ebensowenig vermag man aus dem getauften Kinde einen Juden zu machen. Auf die Frage, wie jemand zur christlichen Taufe gelangt ist, kommt es nicht mehr an. Wer einmal getauft ist, der ist und bleibt im Kirchenstaate ein Christ durch die empfangene Taufe." Inzwischen konnte Kaiser Napoleon HI. nicht umhin, beim Papste zu intervenieren. Doch war der Dezembermann dem Statthalter Christi für dessen Unterstützung seiner usurpierten Regierung zu so großem Danke verpflichtet, daß diese Intervention mit aller Vorsicht geschah. Die französische Regierung richtete nämlich eine Note an den Vatikan, worin in sehr höflicher und bittender Sprache darauf hingewiesen wurde, daß die Kurie doch die moralischen Folgen erwägen möge, die im 19. Jahrhundert die Gewalttat, die in Bologna an der israelitischen Familie Mortara begangen worden sei, für das Papsttum haben könne. Auch die offiziösen französischen Blätter nahmen Partei für Mortara. Doch verfehlten alle diese gelinden Vorstellungen ihr Ziel, da der Papst sehr wohl

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