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Im deutschen Reich · 1908-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1908) · p. 409

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1908)
Article
Der Humanist Reichlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
Date
1908-07-01
Page
409 (sequence 7)
Language
German
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Der Humanist Reuchlin als Verteidiger deS jüdischen Schrifttums. 409 hinzufügen wirst, ist reiner Gewinn. Des Ruhmes hast du im Ueberfluß. Noch bei Lebzeiten hast du solche Zeugnisse über dich vernommen, wie sie wenigen nach ihrem Tode zuteil werden und bist selbst unter deiner Nachwelt gewesen. Was mich betrifft, so glaube ich möinen Eifer für dich schon dadurch hinlänglich belohnt, daß ich mich öffentlich zu den Renchlinisten gezählt sehe. Darum fasse Mut, tapferster Kapnion. Viel von deiner Last ist auf unsere Schultern übergegangen. Längst habe ich einen Brand vorbereitet, der zur rechten Zeit, wie ich hoffe, aufflammen wird. Du magst ruhig bleiben. Ich geselle mir solche Genossen zu, deren Alter und Verhältnisse der Art des Kampfes angemessen find. Bald wirst du die klägliche Tragödie der Widersacher von einem lachenden Hause ausgezischt sehen. Damit gehe ich um, während du ganz anders von mir vermutest. Denn wenn du richtig von mir dächtest, könntest du mir nickst schreiben: verlasse die Sache der Wahrheit nicht. Ich sollte sie oder doch ihren Führer verlassen? Kleingläubiger Capnion, wie wenig kennst du Hutten! Nein, wenn du sie heute verließest, würde ich — soviel in meinen Kräften stände — den Krieg erneuern, und glaube nicht, daß ich für mein Unternehmen untüchtige Gehilfen habe. Von solchen Genossen umgeben, schreite ich einher, von denen jeder Einzelne, du darfst es glauben, jenem Gesindel gewachsen ist. Capnion's Preis wird von Mund zu Munde fliegen. Daraus, wie aus anderem wird dir hohes Lob erwachsen, während du ruhig außer der Gefahr dich hältst. Das wollt' ich dir nicht unangezeigt lassen. Lebe wohl und erhalte dich für uns frisch. Leb nochmals wohl. " Ulrich von Hutten war es auch, der Franz von Sickingen veranlaßte, sich Reuchlins anzunehmen. Dieser erließ im Juli 1519 eineu Fehdebrief an die Dominikaner, worin er dieselben unter Androhung von Feindseligkeiten aufforderte, den vr. Reuchlin fortan nicht mehr zu behelligen, sowie die ihnen durch das Speierische Urteil auferlegten Prozeßkosten im Betrage von 111 Gulden an ihn zu entrichten. Dieser Fehdebrief tat seine Wirkung. Die Dominikaner ließen sich in Unterhandlungen ein, und da Sickingen fest blieb, bezahlten sie die Prozeßkosten an Reuchlin, der inzwischen wegen Kriegsunruhen und des Ausbruches der Pest von Stuttgart nach

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