Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1908)
- Article
- Der Humanist Reichlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
- Date
- 1908-07-01
- Page
- 406 (sequence 4)
- Language
- German
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406 Iw deutschen Reich. Chaos zurücksinken würde. Darum laß uns den väterlichen Glauben, gelehrtester Capnion (das war nämlich der nach der Sitte der damaligen Gelehrten gräzisierte Name Reuchlins), und begünstige die Juden nicht so, daß du den Christen Schaden thust". Aus dem Hintergründe dieser und ähnlicher Aeußerungen tritt erst die Geradheit und Offenheit Reuchlins recht deutlich hervor. Reuchlin überreichte dem Kaiser seine „defensio“ am 11. oder 12. Juni 1513 in Geislingen und erreichte bei ihm, daß er beiden Parteien, oder genauer Reuchlin einerseits und Tungern und Pfefferkorn andererseits, Schweigen auferlegte. Und kaum vier Wochen später setzten die Kölner bei demselben Kaiser durch, daß er von Koblenz aus ein Mandat erließ, wodurch die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, sowie der Ketzermeister ermächtigt wurden, die Schrift, wo sie sich fände, wegzunehmen und zu unterdrücken. Und nun wandten sich die Dominikaner, um auch den Augenspiegel zu vernichten, um Gutachten an die Universitäten Köln, Mainz, Erfurt, Löwen und Paris, die alle mit mehr oder weniger Schonung für den Verfasser den Augenspiegel als ein ketzerisches Buch verdammten; am gründlichsten behandelten die Pariser die Sache, die 44 Kommissions- und 3 allgemeine Sitzungen brauchten, um zu einem Resultate zu gelangen und deren Spruch erst am 2. August 1514 gefällt wurde. Auch gerichtlich ging der Ketzermeister gegen Reuchlin vor und schon war am 12. Oktober alles vorbereitet, um den richterlichen Spruch auf Verbrennung des Augenspiegels in Mainz öffentlich zu vollziehen, als ein Bote des Erzbischofs von Aschaffenburg aus erschien mit dem Befehl, die Entscheidung aus einen Monat zu vertagen. Reuchlin hatte an den Papst Leo X. appelliert, und dieser übertrug die Entscheidung dein Erzbischof von Speier, zu dessen Sprengel der Geburtsort Reuchlins, Pforzheim, gehörte. Der Urteilsspruch, den die Delegierten des Speierer Erzbischofs am 29. März 1514 fällten, fiel für Reuchlin sehr günstig aus. Er wurde von der Anklage der Ketzerei freigesprochen, seine Schriften wurden zum Verkauf und zum Lesen freigegeben und seine Gegner zum Ersatz der Kosten, die auf 111 rheinische Goldgülden festgesetzt wurden, verurteilt. Die Dominikaner schäumten vor Wut und erklärten, sich dem Urteil nicht unter-