Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1908)
- Article
- Der getaufte Jude
- Date
- 1908-07-01
- Page
- 397 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Der getaufte Jude. 397 tritt aus dem Judentum erklären, nie den Uebergang zu einem fremden Glauben. Wenn einer vom Judentum als Religion nichts hält, so ist Lausend gegen eins zu wetten, daß er das Christentum zum mindesten ebensowenig achtet, und sein Schwur aus das apostolische Glaubensbekenntnis ist — reden wir deutsch — ein Meineid!. Es kommt ganz auf den Ort an, wo man falsch schwört. Wer es vor dem Richter tut, kommt unbarmherzig ins Zuchthaus; leistet der Meineidige den Schwur jedoch „nur" in der Kirche vor Gott, so bleibt er ein Ehrenmann. Nach der Anschauung einer profunden Staatsweisheit ist er sogar dann erst geeignet, als Träger der Autorität, als Richter oder Beamter, den Fels der Unparteilichkeit, der Gerechtigkeit und Sittlichkeit darzustellen. Difficile est satiram non scribere! Ob die christlichen Kirchen solche Menschen, denen ein falscher Eid die Pforten des materiellen Heils eröffnet hat, als einen besonders begehrenswerten Zuwachs betrachten, wissen wir nicht, und das kümmert uns auch nicht; es scheint aber noch immer der Fall zu sein. Zwar haben sich schon Stimmen unter den christlichen Geistlichen erhoben, die vor der Aufnahme gewissenloser Streber warnen. Konsistorien haben der ihnen unterstellten Geistlichkeit zur Pflicht gemacht, die Motive des Uebertritts stets genau zu prüfen. Dieser Kampf ist aber kein energischer gewesen, was jedem verständlich erscheinen wird, der die Geschichte der christlichen Mission und der Bekehrungspolitik kennt. Dazu kommt noch, daß die Geistlichkeit, deren guter Glaube nicht bezweifelt werden darf und soll, dem Uebertretenden nicht ins Herz zu schauen vermag. Keiner wird dem Vertreter der Kirche ins Gesicht sagen, daß er sich Laufen läßt, um Reserveoffizier oder Staatsanwalt zu werden, und so blüht — vom Christentum kaum gehindert — der Uebertrittssport lustig fort. So gut diese Theorie der Kirche gemeint sein mag, in der Praxis ist sie ziemlich wertlos. Wie stellt sich nun der Staat zur Tauffrage? Er ist — in Preußen wenigstens — wie diese Blätter tausendfach erwiesen haben, der indirekte Förderer der Gewissenlosigkeit, indem er die Laufbahn seiner jüdischen Gerichts¬ und Verwaltungsanwärter, überhaupt die rechtmäßige Anteilnahme an den uns gesetzlich gewährleisteten Rechten vielfach von